BGH behandelt Fall Yeboah ab Januar
33 Jahre nach der Tat beschäftigt sich der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe ab Januar mit dem Brandanschlag auf ein Asylbewerberheim in Saarlouis. Dabei war Samuel Yeboah ermordet worden. Der BGH prüft ab dem 9.1.das Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz gegen den Hauptangeklagten Peter S. Er wurde wegen Mord in Tateinheit mit besonders schwerer Brandstiftung verurteilt. S.erhielt eine Jugendstrafe von 6 Jahren und 10 Monaten. Gegen das Urteil des OLG legten sowohl der Generalbundesanwalt als auch der Angeklagte und vier Nebenkläger Revision beim BGH ein. SAARTEXT vom 13.12.2024