Freispruch nicht rechtskräftig
Der Freispruch für den Ex-Chef der Homburger HNO-Klinik wird bis auf Weiteres nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft teilte mit, sie habe Revision gegen die Entscheidung eingelegt. Im Berufungsprozess vor dem Landgericht seien die Taten nachgewiesen worden, so dass er hätte verurteilt werden müssen. Die Staatswanwaltschaft hatte eine Strafe von rund 62.000 Euro gefordert. Der Angeklagte war in erster Instanz vom Amtsgericht St.Ingbert wegen sexueller Belästigung zu einer Geldstrafe von rund 40.000 Euro verurteilt worden. Dagegen hatte er Berufung eingelegt. SAARTEXT vom 12.12.2024