Freispruch nicht rechtskräftig

  12.12.2024 | 14:30 Uhr

Der Freispruch für den Ex-Chef der Homburger HNO-Klinik wird bis auf Weiteres nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft teilte mit, sie habe Revision gegen die Entscheidung eingelegt. Im Berufungsprozess vor dem Landgericht seien die Taten nachgewiesen worden, so dass er hätte verurteilt werden müssen. Die Staatswanwaltschaft hatte eine Strafe von rund 62.000 Euro gefordert. Der Angeklagte war in erster Instanz vom Amtsgericht St.Ingbert wegen sexueller Belästigung zu einer Geldstrafe von rund 40.000 Euro verurteilt worden. Dagegen hatte er Berufung eingelegt. SAARTEXT vom 12.12.2024

Artikel mit anderen teilen

Push-Nachrichten von SR.de
Benachrichtungen können jederzeit in den Browser Einstellungen deaktiviert werden.

Datenschutz Nein Ja