Selbstbestimmungsgesetz gut angenommen

  18.10.2024 | 18:30 Uhr

Im Saarland wird die neue Möglichkeit, seinen Namen und seinen Geschlechtseintrag beim Standesamt ändern zu lassen, gut angenommen. Sie ist durch das neue Selbstbestimmungsgesetz geregelt. Dieses tritt im November in Kraft. Seit August können Änderungsanträge gestellt werden. In Saarbrücken etwa haben das nach Angaben der Stadt bislang 45 Personen gemacht. Der Lesben- und Schwulenverband spricht von einem Befreiungsschlag. Die Erfahrungen mit dem neuen Antragsverfahren seien gut. Für Betroffene sei es eine neue Selbstbestimmung. SAARTEXT vom 18.10.2024

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