Keine Revision gegen Urteil
Das Urteil gegen den 37-jährigen Mann, der in Püttlingen auf seine bettlägerige Großmutter eingeschlagen und sie so getötet hat, ist rechtskräftig. Das hat das Landgericht Saarbrücken mitgeteilt. Der Mann war in der vergangenen Woche wegen Totschlags zu neun Jahren Haft verurteilt worden. Das Landgericht ordnete die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an. Die Staatsanwaltschaft hatte den 37-Jährigen wegen Mordes angeklagt. Das Gericht sah das Mordmerkmal der Heimtücke jedoch nicht als erfüllt an. Der Mann gilt als vermindert schuldfähig. SAARTEXT vom 13.10.2024