ZKE weist auf Reinigungspflicht hin
Der Zentrale Kommunale Entsorgungsbetrieb (ZKE) hat Eigentümerinnen und Eigentümer auf ihre Pflicht, die Abschnitte vor ihren Grundstücken von Herbstlaub zu befreien, hingewiesen. In der regnerischen Herbstzeit könnten rutschige Straßen und Gehwege sonst schnell zur Gefahr für Fußgänger werden. Die Reinigungspflicht gelte u.a. auch für Parkflächen und Haltestellen. Radwege und Fußgängerunterführungen müssten ebenfalls gereinigt werden. Nach Angaben des ZKE wird die Reinigungspflicht in der Regel im Mietvertrag auf die Mieter übertragen. SAARTEXT vom 05.10.2024