Neun Jahre Haft nach Totschlag der Oma

Das Landgericht Saarbrücken hat einen 37-Jährigen wegen Totschlags an seiner bettlägerigen Oma zu neun Jahren Haft verurteilt. Zudem wurde seine Unterbringung in der Psychiatrie angeordnet. Die Kammer sah es als erwiesen an, dass der Mann im März in Püttlingen seine Oma mit zahlreichen Schlägen getötet hatte. Angeklagt hatte die Staatsanwaltschaft den Mann wegen Mordes. Sie sah das Mordmerkmal der Heimtücke als erfüllt an. Dieser Auffassung folgte das Landgericht nicht. Der 37-jährige Mann galt als vermindert schuldfähig. SAARTEXT vom 01.10.2024

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