Demenzbeauftragte in Krankenhäusern
Alle saarländischen Krankenhäuser müssen künftig Demenzbeauftragte einsetzen. Nach Angaben des Gesundheitsministeriums ist eine entsprechende Verordnung am Freitag in Kraft getreten. Außerdem werde es für die Kliniken zur Pflicht, Konzepte für besonders schutzbedürftige Personengruppen zu erstellen. Neben Demenzkranken gehören dazu etwa Menschen mit Behinderungen. Im Saarland sei fast jeder zehnte Mensch über 65 an Demenz erkrankt. Die Demenzbeauftragten sollten unter anderem dafür sorgen, Klinikabläufe an den spezifischen Bedarf anzupassen. SAARTEXT vom 27.09.2024