Arbeitskammer lobt geplantes Gesetz

Die Arbeitskammer des Saarlandes zeigt sich erfreut darüber, dass das saarländische Fairer-Lohn-Gesetz Vorreiter für das geplante Bundestariftreuegesetz von Bundesarbeitsminister Heil war. Bei dem geplanten Gesetz sollen ab einem Auftragswert von 25.000 Euro Arbeitsbedingungen aus relevanten Tarifverträgen für bestimmte Branchen vorgegeben werden. Nach Ansicht der Arbeitskammer betonen Heils Pläne die Bedeutung und den Erfolg des Fairer-Lohn-Gesetzes. Allerdings gehe das saarländische Gesetz teilweise über das Bundesgesetz hinaus. SAARTEXT vom 12.09.2024

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