Frist bei Corona-Soforthilfen endet
Am 30.September endet für Unternehmen und Selbstständige die Frist zur Einreichung der Schlussabrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen. Das teilte das Wirtschaftsministerium mit. Die Einreichung der Schlussabrechnungen erfolge dabei über einen prüfenden Dritten. Sie sei ausschließlich über die digitale Antragsplattform des Bundes möglich. Fast jeder dritte Empfänger von CoronaSoforthilfen im Saarland muss sie ganz oder teilweise zurückzahlen. In 31 Prozent der Fälle kam es zu Rückzahlungen oder Rückforderungen. SAARTEXT vom 08.09.2024