Rauchverbot in einer Spielhalle gekippt

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) des Saarlandes in Saarlouis hat dem Antrag einer Spielhallenbetreiberin stattgegeben und das absolute Rauchverbot in ihrer Spielhalle vorläufig aufgehoben. Das Hauptverfahren in der Sache steht noch aus. Nach Angaben des Gerichts gibt es in der Spielhalle der Frau einen abgetrennten Raucherbereich, in dem keine Spielmöglichkeit bestehe. Da das Rauchen in abgetrennten Bereichen in Spielbanken weiter erlaubt sei, habe das Gericht eine Ungleichbehandlung gesehen. Das absolute Rauchverbot in Spielhallen gilt seit Ende 2023. SAARTEXT vom 04.09.2024

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