Gemeinde scheitert mit Beschwerde

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat eine Nichtzulassungsbeschwerde der Gemeinde Merchweiler abgewiesen. Diese hatte sich gegen den geplanten Grubenwasseranstieg durch die RAG gewehrt. Vor gut einem Jahr hatte das Oberverwaltungsgericht Saarlouis (OVG) mehrere Klagen abgewiesen und auch keine Revision zugelassen. Diese Entscheidung ist nun bestätigt worden. Klagen von weiteren Gemeinden sind beim OVG noch anhängig. Ein Gerichtssprecher teilte mit, es sei noch unklar, wie es mit diesen weitergehe. Man müsse die Begründung aus Leipzig abwarten. SAARTEXT vom 07.08.2024

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