AfD-Beschwerde zurückgewiesen

Der Verfassungsgerichtshof des Saarlandes hat die Anträge der AfD-Fraktion gegen die neugeordnete Fraktionsfinanzierung im Landtag zurückgewiesen. Die AfD hatte sich benachteiligt gesehen. Die Fraktion verliert nach eigenen Angaben im Vergleich zur vorherigen Regelung mehr als 75.000 Euro. Dagegen war die AfD vor das Verfassungsgericht gezogen, scheiterte nun aber. Die Richter führten aus, die Verfassung sehe keine Anspruch auf eine bestimmte Höhe oder Konzeption der Verteilung vor. AfD-Fraktionschef Dörr bedauerte die Entscheidung. SAARTEXT vom 06.08.2024

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