Durchsuchungen teilweise rechtswidrig
Die Durchsuchungen von Privaträumen und des Büros von Ex-Handwerkskammerpräsident Wegner vor 2 Jahren sind nach einem Urteil des Verfassungsgerichtshofs teilweise verfassungswidrig gewesen. Demnach waren die Eingriffe der Staatsanwaltschaft bei der Durchsuchung teils nicht verhältnismäßig und verstießen gegen Persönlichkeitsrechte. Sie seien nicht ausreichend begründet worden. Wegner wird u.a.die Überschreitung von Bewirtungskosten vorgeworfen. Nach seiner zum Teil erfolgreichen Verfassungsbeschwerde sieht die Staatsanwaltschaft aber keine Folgen für die Ermittlungen. SAARTEXT vom 02.07.2024