Durchsuchungen nicht genug begründet
Die Durchsuchungen von Privaträumen und des Büros von Ex-Handwerkskammerpräsident Wegner vor 2 Jahren sind nach einem Urteil des Verfassungsgerichtshofs teilweise verfassungswidrig gewesen. Sie seien nicht ausreichend begründet worden. Der Ermittlungsrichter habe den Durchsuchungsbeschluss aber nach einer Beschwerde konkretisiert. Deswegen sei er nicht aufgehoben worden. Wegner wird Untreue vorgeworfen. Es geht u.a.um Essen in der Sternegastronomie auf HWK-Kosten. Die Ermittlungen richten sich auch gegen die früheren HWK-Spitzen Reis und Klein-Zirbes. SAARTEXT vom 02.07.2024