So viele Kinderkrankentage gibt es seit Januar 2024

Nach dem Auslaufen einer Sonderregelung in den zurückliegenden Coronajahren sinkt der Anspruch auf Kinderkrankentage. Mit 15 Tagen pro Kind liegt er aber weiterhin höher als vor der Corona-Zeit.

Wenn das eigene Kind krank ist und eine Betreuung benötigt, können sich berufstätige Eltern von der Arbeit freistellen lassen. Sofern der Arbeitgeber nicht aufgrund tarifvertraglicher Regelungen den Lohn weiterzahlt und Eltern und Kind gesetzlich versichert sind, springt die Krankenkasse ein.

Künftig 15 statt zuletzt 30 Krankentage

Regulär gab es pro Elternteil und Kind jährlich zehn Kinderkrankentage. Während der Coronajahre war dieser Anspruch auf 30 Tage ausgeweitet worden, beziehungsweise sogar 60 Tage für Alleinerziehende.

Diese Sonderregelung ist jetzt ausgelaufen, für die Jahre 2024 und 2025 wird es aber nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums weiterhin etwas mehr Kinderkrankentage geben als in der Vor-Corona-Zeit. Pro Kind und Elternteil sind jeweils 15 Tage möglich – insgesamt aber maximal 35 Tage pro Elternteil. Alleinerziehende haben jeweils den doppelten Anspruch.

Kinderkrankengeld gibt es aber nur für Kinder unter zwölf Jahren. Es beträgt in der Regel 90 Prozent des Nettoeinkommens.

Kinderkrankenscheine tausendfach genutzt

Im Saarland sind im vergangenen Jahr mehrere Tausend Anträge auf Kinderkrankengeld gestellt worden. Alleine bei der Barmer-Versicherung waren zum Beispiel knapp 5700 Anträge eingegangen, wie ein Sprecher auf SR-Anfrage mitteilte. Im Schnitt dauerten die Kinderkrankenscheine zweieinhalb Tage.

Bei der Techniker Krankenkasse waren die Anträge auf Kinderkrankengeld im vergangenen Jahr sogar auf ein Rekordhoch geklettert. Mit knapp 5000 Anträgen waren es fast doppelt so viele wie ein Jahr zuvor.

Die IKK Südwest teilte auf Anfrage mit, dass im vergangenen Jahr knapp 9100 Anträge eingegangen sind. Im Schnitt wurde – wie bei der Barmer – für zweieinhalb Tage Kinderkrankengeld gezahlt. Mehr als 15 Tage Kinderkrankengeld, die ab dem kommenden Jahr geltende Obergrenze, wurde dabei vergleichsweise selten in Anspruch genommen – bei der IKK zum Beispiel von 216 Versicherten.

Kinderkrankschreibung per Telefon

Eltern können ärztliche Bescheinigungen, dass sie ein krankes Kind betreuen müssen, nun auch telefonisch und ohne extra Praxisbesuch bekommen. Möglich sind Bescheinigungen zum Bezug von Kinderkrankengeld für maximal fünf Tage, wie der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherungen nach einer Vereinbarung mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung mitgeteilt hatte.

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