Firma Wagner-Nestle in Nonnweiler  (Foto: picture alliance / dpa | Oliver Dietze)

Jobs bei Wagner Pizza in Nonnweiler bis August 2026 sicher

Mit Informationen von Yvonne Schleinhege-Böffel   28.07.2023 | 16:44 Uhr

Die Jobs für die rund 1500 Beschäftigten bei Wagner Pizza in Nonnweiler sind für mindestens drei Jahre gesichert. Die Gewerkschaft NGG sprach von weiteren Verbesserung im Tarifvertrag.

Ende April hatte Nestlé Wagner angekündigt, dass beim Nonnweiler Tiefkühlpizza-Hersteller zum 1. August der französische Finanzinvestor PAI Partners einsteigen soll. Nestlé soll dabei eine nicht-kontrollierende Beteiligung mit gleichem Stimmrecht behalten.

Ende großer Verunsicherung

Die Ankündigung habe bei den Beschäftigten zu einer großen Verunsicherung geführt, sagte der Landesgeschäftsführer der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten Tobias Wolfanger dem SR. Mit dem nun verhandelten Manteltarifvertrag können man sehr zufrieden sein.

Das Unternehmen teilte mit, man freue sich "nach intensiven, konstruktiven Gesprächen über den Abschluss der Verhandlungen." Mit dem Vertrag gebe Nestlé Wagner seinen Beschäftigten Sicherheit und setze auf Beständigkeit.

Mehr Nachtzuschläge und Urlaubsgeld

Der Manteltarifvertrag sieht vor, dass die Jobs der rund 1500 Mitarbeiter in Nonnweiler für drei Jahre gesichert sind, es also bis Ende August 2026 keine betriebsbedingten Kündigungen gibt.

Neben der Beschäftigungssicherung sieht der Vertrag laut Gewerkschaft weitere Verbesserungen vor:

  • Einheitlicher erhöhter Nachtzuschlag von im Schnitt 32,5 Prozent für alle (vorher 25 Prozent). Es gelten von 22.00 bis 0.00 Uhr 25 Prozent, von 0.00 bis 4.00 Uhr 40 Prozent und von 4.00 bis 6.00 Uhr 25 Prozent. Dafür entfällt die Dauernachtschichtzulage.
  • Erhöhung des Urlaubsgeldes auf 500 Euro. Alternativ kann das Urlaubsgeld in zusätzliche freie Tage umgewandelt werden.
  • Verlängerung der Kündigungsfrist für Beschäftigte, die länger als 25 Jahre im Unternehmen sind, auf acht Monate zum Quartalsende.
  • Arbeitszeitkonto wird auf +150 Stunden und -60 Stunden ausgeweitet
  • Heiligabend und Silvester sind bezahlte freie Tage.
  • Sonderurlaub bei Umzug
  • Aufstockung des Kurzarbeitergeldes auf 90 Prozent des Nettogehaltes.

Der Vertrag ist ohne festes Ende abgeschlossen, kann allerdings erstmalig zum 31.12.2026 gekündigt werden.

Über dieses Thema berichten auch die SR-Hörfunknachrichten am 28.07.2023.


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