Mehrere extremistische Personen im Saarland besitzen Waffen

Auf mehrere als extremistisch eingestufte Personen im Saarland sind Schusswaffen zugelassen. Weitere Personen haben einen kleinen Waffenschein.

Im Saarland haben einige Rechtsextremisten eine Waffenerlaubnis und darf somit Schusswaffen besitzen. Das hat das Innenministerium dem Saarländischen Rundfunk mitgeteilt.

Demnach handelt es sich um eine Personenzahl im hohen einstelligen Bereich, die als Rechtsextremisten, Reichsbürger, Selbstverwalter oder "verfassungsschutzrelevante Delegitimierer des Staates" eingestuft werden. Auf sie seien Schusswaffen im mittleren zweistelligen Bereich zugelassen. Genaue Zahlen nannte das Ministerium auch auf Nachfrage nicht – „aus ermittlungstaktischen Gründen“, so die Begründung.

Auch kleiner Waffenschein

Die Zahl der Personen, die über einen Kleinen Waffenschein verfügt, beläuft sich nach Ministeriumsangaben im niedrigen einstelligen Bereich.

Von als linksextremistisch eingestuften Personen im Saarland verfügt niemand über eine waffenrechtliche Erlaubnis für Schusswaffen. Einen kleinen Waffenschein hat eine Personenzahl im niedrigen einstelligen Bereich.

Was unterscheidet den Kleinen Waffenschein von einer Waffenbesitzkarte?

Ein Kleiner Waffenschein berechtigt Personen dazu, Schreckschuss, Reizstoff- und Signalwaffen zu erwerben und zu besitzen - nicht jedoch, eine Schusswaffe mit sich zu tragen. Um eine Schusswaffe zu kaufen und zu besitzen, benötigt man eine Waffenbesitzkarte.

Über dieses Thema haben auch die SR info-Nachrichten im Radio am 23.08.2024 berichtet.

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