Gerichtsverhandlungen per Online-Schalte im Saarland geplant

Das Saarland will als erstes Bundesland Gerichtsverfahren komplett virtuell durchführen. Sie sollen dadurch schneller, effizienter und bürgerfreundlicher werden.

Bei Zivilverfahren im Saarland sollen im Rahmen eines Pilotprojektes künftig auch komplett virtuelle Verhandlungen möglich sein. "Wir werden damit bundesweit zum Vorreiter. Bislang sind wir die Einzigen, die die neuen gesetzlichen Möglichkeiten so schnell wie möglich umsetzen wollen», sagte Justizstaatssekretär Jens Diener (SPD) der Deutschen Presse-Agentur (dpa) in Saarbrücken. 

Zivilverfahren - im Saarland bald virtuell möglich

Drei Gerichte beteiligen sich an Pilotprojekt

An dem Pilotprojekt beteiligen sich laut Diener das Saarländische Oberlandesgericht, das Landgericht Saarbrücken und das Amtsgericht Homburg. Anders als bei virtuellen Verhandlungen, die bislang im Gerichtssaal stattfanden und bei denen auf Antrag die Anwälte und Prozessbeteiligten zugeschaltet werden konnten, können die Zivilverfahren künftig komplett virtuell stattfinden.

Dabei müsse aber darauf geachtet werden, dass diese Videoschalten öffentlich zugänglich sind. Geplant ist ein speziell eingerichteter Raum, in dem mehrere Gerichtsverfahren übertragen werden. Interessierte Bürger können dann einen Kopfhörer tragen und selbst entscheiden, welche Verhandlung sie verfolgen wollen.

Weniger Zeitaufwand, schnellere Terminierung

Staatssekretär Diener verspricht sich von den virtuellen Verhandlungen vor allem einen hohen Grad an Flexibilität. Zum einen entfielen Zeitaufwand und auch Kosten für die Fahrten zum Gericht, zudem könnten Verhandlungen schneller terminiert werden, weil man nicht mehr auf feste Sitzungstage der Richter in den Gerichtssälen angewiesen sei. 

Gerade im Zivilrecht gebe es viele Verfahren und Verhandlungen, die nur sehr kurz dauern - beispielsweise, weil nur Anträge gestellt werden. Besonders gut geeignet für die voll virtuellen Verhandlungen sind seiner Ansicht nach auch Prozesse, bei denen erkennbar sei, dass sich die Parteien vermutlich einigen werden oder etwas ganz schnell gehen müsse.

Richter sollen frei wählen können

Ob die Richter diese neue gesetzliche Möglichkeit nutzen, bleibe jedem selbst überlassen. In den drei beteiligten Gerichten jedoch besteht laut Diener großes Interesse, dieses Verfahren auszuprobieren. Das Bundesjustizministerium werde die Ergebnisse nach vier Jahren evaluieren.

Über dieses Thema berichteten die SR info-Nachrichten im Radio am 17.09.2024.

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