Übernimmt das Land die GEMA-Gebühren für Vereinsfeste im Saarland?

Übernimmt das Land die GEMA-Gebühren für Vereinsfeste im Saarland?

Thomas Braun   11.11.2024 | 13:05 Uhr

Bereits in mehreren Bundesländern zahlt das Land bei kleineren Vereinsfesten die GEMA-Rechnung. Ein Modell auch für das Saarland? Ja, findet die Landesregierung und bereitet derzeit Verhandlungen mit der GEMA vor.

Bayern, Niedersachsen und Thüringen haben bereits Pauschalverträge mit der GEMA abgeschlossen, in Hessen gilt die Regelung ab dem kommenden Jahr: Im Kern geht es dabei um kleine Vereinsfeste, bei denen Musiker oder ein DJ auftreten.

Kleineres Fest bedeutet dabei: höchstens 500 Quadratmeter Fläche, kein Eintritt - und auch nur für gemeinnützige Vereine. Für bis zu vier solcher Feste pro Jahr und Verein sind die Gebühren über den Pauschalvertrag abgedeckt. Das heißt: Das Land zahlt die Rechnung.

Wir bereiten momentan Verhandlungen mit der GEMA vor (Saarländische Staatskanzlei)

Für das Saarland existiert bislang keine derartige Regelung. Das könnte sich aber ändern. Denn sowohl das Land, als auch die GEMA zeigen auf SR-Anfrage großes Interesse an einer ähnlichen Vereinbarung. "Die saarländische Landesregierung findet das Modell sehr nachahmenswert", teilte die Staatskanzlei mit. Gerade für das Vereinsland Saarland sei das ein tolles Modell.

"Wir bereiten momentan Verhandlungen mit der GEMA vor", heißt es von der Staatskanzlei weiter. "Ob und wann sich eine Realisierung ergibt, hängt aber natürlich an finanziellen Bedingungen und ähnlichem."

Video [aktueller bericht, 22.11.2024, Länge: 3:03 Min.]
Musik auf Veranstaltungen – Immer höhere Gebühren für Veranstalter

Bereits Regelungen mit den Kirchen und Sportvereinen

Die GEMA ist die "Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte". Sie vertritt die Urheber von Musikstücken - also Komponisten, Musiker, Textdichter und Verleger - und sorgt dafür, dass diese für die Aufführung ihrer Stücke oder auch für die Vervielfältigung bezahlt werden.

Neben den Pauschaltarifen mit einzelnen Bundesländern hat die GEMA auch Regelungen zum Beispiel mit den Kirchen oder Sportvereinen unter dem Dach des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) getroffen. Teils sind über diese Verträge einzelne Veranstaltungen pauschal abgedeckt, teils gibt es vergünstigte Tarife. Details zu den Sportvereinen hat der DOSB hier auf seiner Internetseite zusammengestellt. Infos zur GEMA-Gebühr für kirchliche Veranstaltungen gibt es hier auf der GEMA-Seite.

Über dieses Thema hat auch die SR info Rundschau im Radio am 11.11.2024 berichtet.


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