Medienausschuss befasst sich mit dem SR-Gesetz

Medienausschuss befasst sich mit dem SR-Gesetz

Janek Böffel   14.09.2023 | 16:32 Uhr

Der Medienausschuss im saarländischen Landtag hat sich am Donnerstag in einer Anhörung mit dem neuen SR-Gesetz beschäftigt. Dabei ging es erneut um die Zusammensetzung des Rundfunkrates, der von derzeit 38 auf 26 stimmberechtigte Mitglieder verkleinert werden soll.

Mitte Juli hatte sich bereits der Rundfunkrat des Saarländischen Rundfunks in seiner Sitzung mit dem geplanten SR-Gesetz beschäftigt. Am Donnerstag befasste sich nun auch der Medienausschuss im saarländischen Landtag damit. Im Fokus stand auch diesmal die Verkleinerung des Rundfunkrates.

Die bedeutet natürlich auch, dass mehrere aktuell vertretene Gruppen gar nicht mehr oder nur noch deutlich seltener vertreten sind. Der Rundfunkrat solle die Vielfalt der Gesellschaft abbilden und das sei schwierig, wenn gesellschaftliche Gruppen ausgeschlossen werden, sagte die Geschäftsführerin der Landesakademie für musisch-kulturelle Bildung, Anna-Maria Lang.

Dass hier Änderungen am Gesetz vorgenommen werden, scheint aber fast ausgeschlossen. Man verstehe die Kritik. Aber man werde sie am Ende nicht ganz ausräumen können, so der Ausschussvorsitzende Haas (SPD). Die Verkleinerung sorge für mehr Schlagfertigkeit des Gremiums.

Begrenzung der Amtszeit auf acht Jahre

Die weiterhin vertretenen Verbände sehen zudem ein Problem in der Begrenzung der Amtszeit auf acht Jahre. Es brauche mehrere Jahre, um sich überhaupt einzuarbeiten, da sei die Beschränkung der falsche Weg, so der Vertreter des Lesben- und Schwulenverbandes, Hasso Müller-Kittnau.

Mit Blick auf die Strukturveränderungen beim SR, wie die Deckelung des Intendantengehaltes auf das eines verbeamteten Richters oder dass der Intendant bestimmte Entscheidungen in Zukunft nur gemeinsam mit Programm- und Verwaltungsdirektor im dreiköpfigen Direktorium treffen können soll, warnte der Staatsrechtler und ehemalige Justiziar des SR, Bernd Radeck, vor einem zu tiefen Eingriff in die Selbstverwaltung. Das vornehmste Prinzip der Selbstverwaltung sei, seine Organisation und Strukturen selbst zu bestimmen.

Über dieses Thema haben auch die SR-Hörfunknachrichten am 14.09.2023 berichtet.


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