Schneidewind droht offenbar Anklage
In der Überwachungsaffäre beim Baubetriebshof droht dem Homburger Oberbürgermeister Rüdiger Schneidewind eine Anklage der Staatsanwaltschaft. Der SPD-Politiker hatte Mitarbeiter des Baubetriebshofs wochenlang von Detektiven observieren lassen und dafür rund 330.000 Euro ohne Stadtratsbeschluss ausgegeben.
Die Luft für Oberbürgermeister Rüdiger Schneidewind (SPD) wird dünner. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft sind die polizeilichen Ermittlungen abgeschlossen, eine abschließende Verfügung der Staatsanwaltschaft soll in Kürze erfolgen. Dabei deutet vieles auf eine Anklage hin. Die Staatsanwaltschaft hegt den Verdacht der Untreue, da die Überwachungsaktion weitgehend ohne Ergebnis geblieben war.
Verdacht der Untreue
In den kommenden Tagen soll es noch ein Rechtsgespräch zwischen Schneidewinds Verteidiger und dem Staatsanwalt geben. Dass das Verfahren etwa gegen eine Geldauflage eingestellt wird, gilt allerdings als unwahrscheinlich. Geht es doch nicht nur um den Verdacht der Veruntreuung von Steuergeld, sondern auch noch um einen Verstoß gegen den Datenschutz.
Die Persönlichkeitsrechte der Bauhof-Mitarbeiter sind durch den Detektiveinsatz verletzt worden. Zu diesem Ergebnis jedenfalls war das unabhängige Landesdatenschutzzentrum gekommen, das gegen Schneidewind ein Bußgeld von 1500 Euro verhängt hat. Da die Staatsanwaltschaft das Verfahren an sich gezogen hat, ist diese Strafe zwar noch nicht rechtskräftig, sie dürfte aber belastend wirken.
Grüne wollen Regress von Schneidewind
Die Grünen sind empört und fordern den Homburger Stadtrat auf, Schneidewind in Regress zu nehmen. Laut Datenschutzbericht 2016 sei die Spitzelattacke nämlich eindeutig rechtswidrig gewesen. Schneidewind habe also nicht nur gegen kommunalrechtliche sondern auch gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen verstoßen, so Parteisprecher Marc Piazolo.
Über dieses Thema wurde auch in den Hörfunknachrichten am 06.11.2017 berichtet.