St. Ingberter Ex-OB Jung behält Pension
Der ehemalige St. Ingberter Oberbürgermeister Georg Jung (CDU) bekommt trotz seiner Verurteilung wegen Vorteilsannahme und Untreue weiterhin seine Ruhestandsbezüge von rund 4000 Euro netto pro Monat. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) wies eine Disziplinarklage zurück.
Mit der Disziplinarklage wollte das Landesverwaltungsamt Jung die Pensionsansprüche aberkennen. Das OVG hob mit seiner Entscheidung zugleich auch das Urteil des Verwaltungsgerichts auf, das dem CDU-Politiker die Pension streichen wollte.
Zur Begründung verwies das OVG insbesondere darauf, dass sich Jung bei der Einwerbung von Spendengeldern bei St. Ingberter Firmen nicht selbst bereichert habe. Die insgesamt 135.000 Euro seien vielmehr gemeinnützigen Zwecken zugutegekommen. Im Fall der Untreue habe Jung den finanziellen Schaden bei der Bläse-Stiftung, deren Vorstand er war, wiedergutgemacht.
OVG: Höchststrafe nicht angebracht
Jung sei es auch um Macht, Einfluss und Reputation gegangen, vielleicht gar um seine eigene Wiederwahl. Das jedoch, meint das OVG, sei in einer Demokratie "normal und legitim". Die Richter kommen zum Schluss, dass ein "endgültiger Vertrauensverlust" in Jung als Vertreter der unabhängigen Verwaltung nicht eingetreten und deshalb die Höchststrafe, die komplette Aberkennung des Ruhegehalts, nicht angebracht sei.
Eigentlich müsste man ihm die Pension kürzen, das aber sei laut Disziplinargesetz nicht möglich. Summa summarum also kein "Freispruch 1. Klasse". Dass Jung seine Beamtenpflichten verletzt hat, steht vielmehr auch für die OVG-Richter eindeutig fest.
Jung war 2014 vom Landgericht wegen vierfacher Vorteilsnahme und einem Fall der Untreue zu einer Geldstrafe von 300 Tagessätzen à 50 Euro – also insgesamt 15.000 Euro – verurteilt worden. Grundlage des Urteils war ein Deal gewesen, im Rahmen dessen Jung ein Geständnis abgelegt hatte.
Über dieses Thema haben auch die SR-Hörfunknachrichten am 09.03.2021 berichtet.