Saarland öffnet Wohnraum-Förderung für mehr Empfänger

Der saarländische Landtag hat das neue Wohnraumförderungsgesetz verabschiedet. Auch die CDU stimmte dem SPD-Antrag zu, warf der Landesregierung gleichzeitig aber vor, Versprechen nicht zu halten.

Mit dem neuen Wohnraumfördergesetz werden vor allem die Förderrichtlinien genauer definiert und damit der Empfängerkreis deutlich vergrößert. Man gehe für junge Familien, Wohnungslose, Studenten und Alleinerziehende einen großen Schritt, so der baupolitische Sprecher der SPD, Sascha Haas, bei der Verabschiedung des Gesetzes am Mittwoch im Landtag.

SPD will „so viel wie möglich schaffen“

Angesichts des von der SPD ausgegebenen Ziels, bis 2027 insgesamt 5000 Sozialwohnungen zu bauen, sagte er, man werde so viel wie möglich schaffen und den Bau zumindest anfangen.

Saarland öffnet Wohnraum-Förderung für mehr Empfänger

CDU sieht deutlich höheren Bedarf

Das reicht der CDU nicht. Das Gesetz sei zwar ein richtiger Schritt, sagte ihr baupolitischer Sprecher Patrick Waldraff. Doch das reiche nicht. Die SPD habe viel versprochen, aber bisher nicht geliefert. So werde Vertrauen beschädigt.

Der Bedarf im Land liege laut Studien sogar bei mehr als 13.000 Wohnungen. Deshalb brauche es auch mehr Landesmittel, nicht nur Gelder vom Bund.

Forderung nach mehr bezahlbarem Wohnraum im Saarland

AfD: Zuwanderung macht Planungen unmöglich

Die AfD enthielt sich. Das Grundproblem sei die Zuwanderung nach Deutschland, so ihr Abgeordneter Christoph Schaufert. Diese mache Planungen beim sozialen Wohnungsbau unmöglich.

Wohnungswirtschaft sieht weiteren Handlungsbedarf

Der Verband der saarländischen Wohnungs- und Immobilienwirtschaft (VdW Saar) hat umfangreiche Verbesserungen der Förderprogramme für bezahlbares Wohnen gefordert. Mit dem Wohnraumförderungsgesetz allein sei noch nichts gewonnen.

Es müssten auch Haushalte begünstigt werden, die ein mittleres Einkommen haben. Zudem müsse Bürokratie abgebaut werden.

Diese bremse die Wohnungsunternehmen aus. Von der Investitionsentscheidung  
bis zur Bezugsfertigkeit vergehen demnach 48 Monate. Davon entfielen allein zwölf Monate auf die Genehmigung.  

Über dieses Thema haben auch die SR info Nachrichten im Radio vom 12.06.2024 berichtet.

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