Nachbildung der Justitia neben einem Aktenstapel (Foto: picture alliance / dpa | Volker Hartmann)

Roths Geschäftspartner muss im Untreue-Prozess doch aussagen

Barbara Spitzer / Onlinefassung: Leonie Rottmann   02.12.2021 | 14:39 Uhr

Im Untreue-Prozess gegen den Ex-Bürgermeister von Homburg, Klaus Roth, ist eine hohe Hürde für die Beweisaufnahme gefallen: Der frühere Geschäftspartner und gleichzeitig einer der wichtigsten Zeugen muss nun doch aussagen.

Die Beweisaufnahme im Prozess gegen den ehemaligen Homburger Bürgermeister Klaus Roth (CDU) kommt möglicherweise wieder voran. Das Oberlandesgericht hat grünes Licht für die Zeugenaussage des früheren Geschäftspartners von Roth gegeben.

Der 59-jährige Informatiker hatte seine Aussage verweigert und wollte nichts zum Tatkomplex EDV-Verkabelung im Homburger Rathaus sagen – daraufhin verhängte die Wirtschaftskammer am Landgericht Anfang November ein Ordnungsgeld von 700 Euro, da ihm das Zeugnisverweigerungsrecht nicht zustehe.

Gegen das Ordnungsgeld hatte das IT-Unternehmen Beschwerde eingelegt, doch nun hat das Oberlandesgericht die Beschwerde zurückgewiesen.

Roth möglicherweise nicht verhandlungsfähig

Der Prozess soll am 10. Dezember fortgesetzt werden. Derzeit wird die Verhandlungsfähigkeit von Roth geprüft. Roths Verteidiger hatte am Mittwoch ein Attest vorgelegt, wonach Roth bis auf Weiteres nicht verhandlungsfähig sei. Das soll ein Gerichtspsychiater jetzt prüfen.

Der CDU-Politiker muss sich wegen Betrugs, Bestechlichkeit und Untreue verantworten.

Über dieses Thema haben auch die SR-Hörfunknachrichten am 02.12.2021 berichtet.

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