Absolutes Rauchverbot in Saar-Spielhalle ist offenbar verfassungswidrig

Seit vergangenem Winter galt in saarländischen Spielhallen ein absolutes Rauchverbot. Dagegen wehrte sich die Betreiberin einer Spielhalle - und hatte vor dem Oberverwaltungsgericht Erfolg.

Mit dem neuen Spielhallengesetz traten Ende des vergangenen Jahres deutlich strengere Regeln im Saarland in Kraft. Neben kürzeren Öffnungszeiten und einem Ausschankverbot für alkoholische Getränke sah das "strengste Spielhallengesetz Deutschlands", wie es der SPD-Abgeordnete Stefan Löw damals bezeichnete, auch ein absolutes Rauchverbot vor.

Das steht in dieser Form jetzt auf der Kippe. Nach dem Antrag einer Spielhallenbetreiberin entschied das Oberverwaltungsgericht Saarlouis, dass in ihrer Spielhalle vorläufig weiterhin geraucht werden darf - auch, weil der dafür vorgesehene Bereich abgetrennt ist und es dort keine Spielmöglichkeiten gibt.

Ungleichbehandlung von Spielbanken und Spielhallen

Unter diesen ganz konkreten Voraussetzungen hält der 1. Senat des Oberverwaltungsgerichts das Rauchverbot sogar für verfassungswidrig. Weil das Gesetz nur Spielhallen, nicht aber Spielbanken betrifft, liege hier eine grundlose Ungleichbehandlung vor, die auch nicht mit dem Nichtraucherschutz oder dem Ziel der Suchtbekämpfung begründet werden könne.

Die Entscheidung gilt zunächst nur für die Spielhalle der Antragstellerin, dürfte aber Signalwirkung haben.

Über dieses Thema berichten auch die SR info-Nachrichten im Radio am 04.09.2024.

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