Missbrauchsurteil gegen Freisener Ex-Pfarrer ist rechtskräftig

Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat die Revision des ehemaligen Freisener Pfarrers, der wegen sexueller Nötigung eines Messdieners in Saarbrücken verurteilt wurde, verworfen. Das Urteil über ein Jahr und acht Monate auf Bewährung ist damit rechtskräftig.

Das Landgericht Saarbrücken hatte es schon vor einem halben Jahr als erwiesen angesehen, dass der Ex-Pfarrer aus Freisen im Jahr 1997 einen damals 14-jährigen Messdiener sexuell genötigt hat. Nun hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe das Urteil mit einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und acht Monaten noch einmal bestätigt.

Die Revision des Angeklagten sei verworfen worden, die Prüfung habe keinen Rechtsfehler ergeben.

Sexueller Missbrauch eines Messdieners

Der katholische Geistliche des Bistums Trier war am 23. Februar 2023 zur Haftstrafe auf Bewährung verurteilt worden. Er soll im Pfarrhaus in Freisen einen damals 14-Jährigen gedrängt haben, sexuelle Handlungen zu dulden. Der heute 69-jährige Angeklagte hatte die Vorwürfe bestritten.

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