Parteien im Saarland mit Urteil zur Wahlrechtsreform zufrieden

Das Bundesverfassungsgericht hat am Dienstag über die geplante Wahlrechtsreform der Bundesregierung entschieden. Demnach bleibt sie zwar grundsätzlich erhalten, allerdings wurde eine bestimmte Änderung für verfassungswidrig erklärt. Bei den Saar-Parteien stößt das Urteil auf breite Zustimmung.

Die Parteien im Saarland bewerten das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Dienstag positiv, worin die Wahlrechtsreform der Bundesregierung teils für verfassungswidrig erklärt wurde. Ziel des neuen Wahlrechts, das vergangenes Jahr beschlossen wurde, war es die ständige Vergrößerung des Bundestags durch Überhang- und Ausgleichsmandate zu stoppen.

Gericht kippt Änderung der "Grundmandatsklausel"

Dem Bundesverfassungsgericht ging es in seinem Urteil aber vor allem um die sogenannte Grundmandatsklausel. Diese besagt, dass auch Parteien mit einem Wahlergebnis von unter fünf Prozent in den Bundestag einziehen, wenn sie mindestens drei Direktmandate erreichen.

Die Bundesregierung wollte das ändern. Das Bundesverfassungsgericht hat diesen Teil der Reform kassiert.

Saar-Parteien mit Urteil zufrieden

Die SPD im Saarland zeigt sich dennoch mit dem Urteil zufrieden. SPD-Generalsekretär Esra Limbacher sagte, das Kernvorhaben der Reform, den Bundestag zu verkleinern, sei erreicht. Ähnlich sieht es auch die saarländische FDP. Die Saar-CDU begrüßt das Urteil ebenso. Denn damit, so CDU-Generalsekretär Frank Wagner, sei die Bundesregierung gescheitert, politische Konkurrenz aus dem Weg zu schaffen.

Die saarländische Linke, deren Bundespartei nur wegen der Grundmandatsklausel im aktuellen Bundestag vertreten ist, sieht sich bestätigt. Die Streichung der Klausel sei undemokratisch und das Urteil aus Karlsruhe sei eine Niederlage für die Bundesregierung, so die Landesvorsitzende Barbara Spaniol.

Über dieses Thema berichteten die SR info-Nachrichten im Radio am 30.07.2024.

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