Medienausschuss beschäftigte sich erneut mit neuem SR-Gesetz

Das von der Landesregierung geplante SR-Gesetz ist bei der zweiten Anhörung im Medienausschuss im Landtag auf Kritik gestoßen. Dass der Intendant des SR manche Entscheidungen nur in Absprache mit einem Direktorium treffen soll, sehen viele im SR-Verwaltungsrat als Schwächung des Intendanten.

Der Medienausschuss des saarländischen Landtages hat sich am Donnerstag erneut in einer großen Anhörung mit dem Mediengesetz und damit auch dem neuen SR-Gesetz befasst. Der grundsätzliche Ansatz, dem SR ein eigenes Gesetz zu widmen, wurde von fast allen Seiten begrüßt. Doch es wurden auch wieder Kritikpunkte laut.

Ausschuss des Landtags debattiert über Mediengesetz

Es sei die richtige Zeit dafür, sagte der Medienrechtler und ehemalige SR-Justiziar Dieter Dörr, der auch die Staatsferne im Rundfunkrat begrüßte. Dass der Intendant bestimmte Entscheidungen in Zukunft nur noch in einem dreiköpfigen Direktorium treffen soll, lehnt Dörr aber ab. Es schwäche den Intendanten und sorge für unklare Entscheidungsstrukturen.

SR-Intendant Martin Grasmück betonte, dass Entscheidungen schon jetzt im Team getroffen würden, aber es am Ende eine klare Verantwortlichkeit brauche, gerade mit Blick auf die ARD.

Schwächung des Intendanten befürchtet

Der Diskussionsbedarf ist offenbar teils auch in den Gremien groß. So lobte zwar der Vorsitzende des Verwaltungsrates, der ehemalige SPD-Stadtverbandspräsident Michael Burkert ausdrücklich den Entwurf, sprach damit aber nicht für sein Gremium. Das hatte mit deutlicher Mehrheit nämlich eine deutlich kritischere Stellungnahme beschlossen.

Das geplante Direktorium sei eine deutliche Schwächung des Intendanten, so Burkerts Stellvertreter, der ehemalige CDU-Chef der Staatskanzlei, Karl Rauber.

Über dieses Thema haben auch die SR-Hörfunknachrichten am 28.09.2023 berichtet.

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