Nabu will gegen Haldenstraße in Landsweiler-Reden klagen
Die Diskussionen über die Haldenstraße in Landsweiler-Reden dauern schon Jahre. Ende Februar hatte der Gemeinderat Schiffweiler beschlossen, sie bauen zu lassen. Jetzt will der Naturschutzbund Nabu dagegen klagen – und kritisiert den Zustand der Artenschutzmaßnahmen.
Touristisches Ausflugsziel und Hotspot der Artenvielfalt – die Bergehalde in Landsweiler-Reden ist beides zugleich. Doch es droht ein Ungleichgewicht: Der Naturschutzbund (Nabu) im Saarland warnt, dass auf der Halde immer mehr Arten zurückgedrängt werden. Insbesondere zwei Krötenarten seien immer seltener zu finden. Das habe unter anderem damit zu tun, dass spezielle Wasserbecken nicht gepflegt werden.
Nabu fürchtet Zurückdrängen der Amphibien
„Hier ist seit 2011 nichts mehr erfolgt, sodass zum einen das Wasser nicht mehr da ist, weil die Untergrundabdichtung offenbar fehlerhaft ist“, sagt Wendelin Schmitt vom Nabu Saarland. „Und zum anderen ist der ganze Bereich zugewachsen. Man sieht ja auch hier die aufkommenden Weiden, die mit ihren Wurzeln zusätzlich die Untergrundabdichtung durchbohren und dadurch zu Undichtigkeit beitragen.“
Der Nabu befürchtet, dass der Bau der Haldenstraße die Amphibien weiter zurückdrängen würde. Weil Ausgleichsmaßnahmen schon in der Vergangenheit nicht ausreichend umgesetzt worden seien, sei davon auszugehen, dass dies auch in Zukunft nicht geschehe.
Industriekultur Saar weist Vorwürfe zurück
Der Schiffweiler Gemeinderat hatte im Februar den Bau der Haldenstraße und eines großen Parkplatzes beschlossen, um die Bergmannsalm leichter zugänglich zu machen. Vor dem Verwaltungsgericht will der Nabu deswegen nun eine Normenkontrollklage anstrengen. „Wir wollen natürlich die Straße verhindern, wenn es möglich ist, um die gesamten negativen Begleitumstände dieser Straße dann auch zu stoppen“, so Nabu-Landesvorstand Karl Rudi Reiter.
Die Industriekultur Saar (IKS), die für die Pflegemaßnahmen zuständig ist, weist die Vorwürfe zurück und teilt schriftlich mit: „Die Erhaltung der im Bebauungsplan festgesetzten Artenschutzmaßnahmen ist unstrittig und wird vollumfänglich sichergestellt. Hierzu fanden und finden intensive Abstimmungen zwischen der IKS, dem Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA) sowie Vertreterinnen und Vertretern von Naturschutzverbänden (hier dem Nabu Saarland) statt.“
Landesamt bestätigt unzureichende Umsetzung
Das LUA dagegen bestätigt, dass verschiedene Schutzmaßnahmen nicht oder nur unzureichend umgesetzt worden seien. Mit der Klage des Nabu dürfte das Verwaltungsgericht in den nächsten Monaten Klarheit schaffen.
Über dieses Thema hat auch der „aktuelle bericht“ vom 03.07.2024 berichtet.