Bisheriger Generalbundesanwalt wird Nachfolger von Peter Müller

Der Bundesrat hat den bisherigen Generalbundesanwalt Peter Frank zum neuen Richter am Bundesverfassungsgericht gewählt. Er tritt die Nachfolge von Peter Müller an, der das Ende seiner zwölfjährigen Amtszeit erreicht hat.

Über die mögliche Nachfolge Peter Müllers als Verfassungsrichter gab es viele Spekulationen, nun steht die Personalie fest: Peter Frank wurde einstimmig zum neuen Richter am Bundesverfassungsgericht gewählt. Das teilte Bundesratspräsidentin Manuela Schwesig (SPD) am Freitag nach der Abstimmung mit.

Der bisherige Generalbundesanwalt Frank soll Peter Müller nachfolgen. Der frühere saarländische Ministerpräsident kam im Dezember 2011 ans Bundesverfassungsgericht und hat damit nun das Ende seiner zwölfjährigen Amtszeit erreicht.

Frank jüngster Generalbundesanwalt

Frank ist seit dem 5. Oktober 2015 Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof und somit Chef der Bundesanwaltschaft. Er war mit 47 Jahren bei Amtsantritt der jüngste Generalbundesanwalt.

Für den Richterposten hatten ihn CDU und CSU vorgeschlagen. Frank profilierte sich in den vergangenen Jahren unter anderem mit Ermittlungen gegen Terrorismusverdächtige aus dem rechtsextremen Spektrum und gegen IS-Rückkehrer.

Frank hat in Würzburg und München Rechtswissenschaften studiert, beide juristischen Staatsexamen mit Bestnoten abgelegt und zum Strafrechtsverfahren promoviert. Danach arbeitete er als Staatsanwalt in München und später für das bayerische Justizministerium.

Die 16 Verfassungsrichterinnen und -richter werden je zur Hälfte von Bundestag und Bundesrat gewählt.

Über dieses Thema haben auch die SR-Hörfunknachrichten vom 24.11.2023 berichtet.

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