Medienkompetenz künftig keine Pflichtaufgabe mehr

Die Förderung der Medienkompetenz ist eine der Kernaufgaben der Landesmedienanstalt - im neuen Mediengesetz aber nicht mehr als "Pflichtaufgabe“ festgehalten. Die Grünen befürchten daher, dass die Kompetenzförderung irgendwann wegfallen könnte. Die Behörde selbst teilt diese Bedenken nicht.

Egal ob es Falschmeldungen im Internet sind, der richtige Umgang mit Computerspielen am heimischen PC oder Mobbing per Handy – überall ist Medienkompetenz gefragt. Bisher war dies im Landesmediengesetz als eigene Aufgabe für die Landesmedienanstalt (LMS) festgeschrieben. Doch das fehlt in der neuen Fassung, die derzeit im Landtag diskutiert wird.

Die Grünen kritisieren, dass Medienkompetenz hier nicht mehr konkret festgehalten ist. "Es steht nicht mehr im Gesetz als Pflichtaufgabe drin", sagt der Grünen-Landesvorsitzende Volker Morbe. Es sei zwar möglich, dass projektbezogene Aufgaben weiterhin gefördert würden. "Aber weil es nicht mehr zu Pflicht gehört, könnte es dazu führen, dass es irgendwann reduziert wird und vielleicht komplett abgeschafft wird."

Medienkompetenzaufgaben ausdrücklich erwähnt

Diese Befürchtung teilt die Landesmedienanstalt nicht. Auch im neuen Gesetz sei dies enthalten – ohne eigenen Paragrafen allerdings. "Medienkompetenzaufgaben sind im neuen Gesetz noch einmal ausdrücklich adressiert", sagt die Direktorin der Landesmedienanstalt, Ruth Meyer (CDU). "Aber es ist leider nicht mehr so umfänglich beschrieben, wie es im alten Paragrafen 60 der Fall war."

Problem ist eher die Finanzierung

Aus der Sicht der Landesmedienanstalt gehe es bei den Änderungen nicht primär um die Gewichtung der Medienkompetenz sondern um die Frage, wer was bezahlt. "Im Prinzip geht es um die Grundfinanzierung der Landesmedienanstalt", so Meyer.

Diese Finanzierung sei seit einigen Jahren bereits defizitär. "Förderung können wir allerdings nur in den nicht staatsfern zu organisierenden Aufgaben erhalten und hierzu zählt die Medienkompetenzförderung."

Land sichert projektbezogene Förderung zu

Aus Sicht der Landesregierung ist die LMS unabhängig und kann selbst Schwerpunkte setzen. Es sei aber auch möglich, Haushaltsmittel beim Land zu beantragen, die dann aber an konkrete Projekte gebunden sein müssten.

Auf SR-Anfrage bestätigte die Landesregierung, dass die zukünftige Projektfinanzierung keine Mittelkürzung für die LMS bedeute. Im Haushaltsentwurf habe die Staatskanzlei entsprechend Mittel vorgesehen.

Über dieses Thema berichtete der aktuelle bericht am 02.10.2023 im SR Fernsehen.

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