Symbolbild: Eine Impfspritze liegt auf einem Impfbuch. (Foto: IMAGO / Martin Wagner)

Nachweis über Masernimpfung verpflichtend

mit Informationen von Florian Bauer   01.08.2022 | 18:00 Uhr

Seit Montag gilt die Masernimpfpflicht in Kitas, Schulen, Arztpraxen und Krankenhäusern, auch für die, die schon länger dort arbeiten oder betreut werden. Bislang mussten nur neue Mitarbeiter einen Nachweis erbringen. Der Saarländische Lehrerverband und die Gewerkschaft GEW rechnen mit Problemen.

Am Montag ist das Masernschutzgesetz uneingeschränkt in Kraft getreten. Eltern müssen nachweisen, dass ihre Kinder gegen die Infektion geimpft sind. Schulen, Kitas und Gesundheitseinrichtungen müssen dem jeweils zuständigen Gesundheitsamt mitteilen, wer von der Belegschaft oder den Kindern noch nicht geimpft ist.

Auch Asylbewerber und Geflüchtete in Flüchtlingsunterkünften müssen spätestens nach vier Wochen einen entsprechenden Impfschutz nachweisen. Nicht-Geimpfte Kinder können vom Kita-Besuch ausgeschlossen werden, an den Schulen drohen Bußgelder.

Lehrerverband sieht Mehraufwand als Problem

Der Saarländische Lehrerinnen- und Lehrerverband begrüßt zwar die Impfpflicht. Der Mehraufwand sei für die Schulleitungen aber ein Problem, teilte der Verband dem SR mit.

Die Schulen hätten kaum Personal für diesen Mehraufwand. Manche Schulleiterstellen seien nur kommissarisch besetzt, was die Verwaltung der Impfpflicht noch weiter erschwere.

Die Gewerkschaft GEW teilte mit, dass bereits die Corona-Impfpflicht von manchen Beschäftigten abgelehnt wurde. Daher rechne man auch bei der Maserimpfpflicht mit vereinzelten Ablehnungen. Allgemein gilt die Impfpflicht nur für Personen, die nach 1970 geboren sind und für Kinder ab einem Jahr.

Über dieses Thema hat auch die SR 3-Rundschau am 01.08.2022 berichtet.


02.08.2022, 09:26 Uhr

Hinweis der Redaktion: Die Masernimpfpflicht gilt nicht erst für Kinder ab zwei Jahren, sondern ab einem Jahr. Wir bitten, diesen Fehler zu entschuldigen.

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