LSVS (Foto: SR)

LSVS-Affäre: Präsidiumsmitglied legt Einspruch ein

Thomas Gerber   28.08.2018 | 20:35 Uhr

In der Affäre um den Landessportverband kommt es möglicherweise zu einem weiteren Prozess. LSVS-Präsidiumsmitglied Karin Nonnweiler hat Einspruch gegen den Strafbefehl wegen Vorteilsgewährung eingelegt.

Nachdem die Vertreterin des Judobunds Karin Nonnweiler den gegen sie erlassenen Strafbefehl nicht akzeptiert und beim Amtsgericht dagegen Einspruch eingelegt habe, werde nun geprüft, ob der Strafbefehlsantrag zurückgenommen werde, teilte die Staatsanwaltschaft dem SR mit. Zudem werde der Tatvorwurf der Vorteilsgewährung möglicherweise um den der Untreue erweitert und beim Landgericht angeklagt. Gleichzeitig werde dann vermutlich beantragt, das Verfahren gegen Nonnweiler mit dem dort anhängigen Verfahren gegen Meiser zu verbinden.

Hintergrund: Bouillons Geburstagsfeier

Gegen Nonnweiler war ein Strafbefehl über 90 Tagessätze zu je 100 Euro wegen Vorteilsgewährung erlassen worden. Ähnliche Strafbefehle erhielten noch vier weitere Präsidiumsmitglieder. Hintergrund war ein Beschluss des LSVS-Präsidiums, die Kosten für die Geburtstagsfeier von Innenminister Bouillon, der zugleich Rechtsaufsicht des LSVS ist, zumindest teilweise übernehmen zu wollen.

Zwar hatte Bouillon darauf bestanden, die Kosten der Feier komplett zu tragen, trotzdem wertete die Staatsanwaltschaft den Beschluss als Vorteilsgewährung. Gegen Meiser und Schumann, der den Strafbefehl von Anfang an nicht akzeptieren wollte, hatte die Staatsanwaltschaft Anklage wegen Vorteilsgewährung und zusätzlich Untreue erhoben. Der Vorwurf der Untreue war in den Strafbefehlsverfahren - wie es hieß - aus "prozessökonomischen Gründen" jeweils fallen gelassen worden. Über eine Zulassung der Anklagen gegen Meiser und Schumann hat das Landgericht bislang noch nicht entschieden.

Über dieses Thema wurde auch in den Hörfunknachrichten vom 28.08.2018 berichtet.

Push-Nachrichten von SR.de
Benachrichtungen können jederzeit in den Browser Einstellungen deaktiviert werden.

Datenschutz Nein Ja