Die Stadt Saarbrücken stellt ab sofort im Geoportal ein Baulückenkataster online zur Verfügung. Dort werden unbebaute oder untergenutzte Grundstücke dargestellt, die aus öffentlich-rechtlicher Sicht zeitnah bebaut werden könnten.
"Der Umgang mit dem Bedarf an neuem Wohnraum ist eine der großen städtebaulichen Herausforderungen, auch in der Landeshauptstadt Saarbrücken", so Baudezernent Patrick Berberich. "In der Bebauung von innerstädtischen Baulücken liegt in diesem Zusammenhang viel Potenzial."
Statt Bebauung von Grünflächen am Siedlungsrand
Als Baulücke gilt ein Bereich, in dem eine Bebauung im Gegensatz zu den umliegenden Bereichen noch nicht stattgefunden hat. Diese sind in der Regel kurzfristig und ohne großen Erschließungsaufwand zu bebauen.
So kann bereits bestehende Infrastruktur effizient und nachhaltig genutzt, die Bebauung "auf der grünen Wiese" und eine zusätzliche Versiegelung von Flächen am Siedlungsrand verringert werden.
Wie die Suche funktioniert
Die Grundstücke liegen entweder im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes oder innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile.
Um Baulücken angezeigt zu bekommen, muss der Nutzer im Register auf der rechten Seite bei "Baulücken" einen Haken setzen und zur Orientierung ebenso bei der "Stadtkarte". Außerdem lässt sich eine Baulücke auswählen, um folgende Informationen zu erhalten:
- Baulückenschlüssel
- Gemarkung
- Flurstücksnummer
- Straßenname
- Größe der Baulücke in Quadratmetern
Schnelle Möglichkeit, an Informationen zu kommen
So sollen mögliche Bauinteressenten und Eigentümer die Möglichkeit erhalten, sich schnell und umfassend über Baulücken im Saarbrücker Stadtgebiet zu informieren.
"Das Baulückenkataster der Landeshauptstadt soll mögliche unbebaute Reserven zur Nachverdichtung in der Stadt aufzeigen und somit Eigentümerinnen und Eigentümern, potenziellen Bauherrinnen und Bauherren, Architektinnen und Architekten, Immobilienfirmen und anderen Zielgruppen die Suche nach geeigneten Baugrundstücken erleichtern", so Baudezernent Berberich.
Widerruf durch Eigentümer möglich
Sollte für ein entsprechendes Grundstück ein Kauf- und Verkaufsinteresse bekundet worden sein, stellen die Mitarbeiter des Stadtplanungsamts dann den Kontakt her. Hierzu sind die jeweiligen Formulare ans Stadtplanungsamt zu senden.
Aus datenschutzrechtlichen Gründen enthält das Baulückenkataster keine Angaben über die jeweiligen Eigentümer der Baulücke. Die betroffenen Eigentümer haben nach Paragraf 200 Baugesetzbuch das Recht, der anonymen Veröffentlichung ihres Grundstücks im Baulückenkataster zu widersprechen. Die entsprechenden Informationen werden dann aus dem Geoportal entfernt. Hierzu steht ebenfalls ein Formular zur Verfügung.