Inklusion ab 2016 im Saarland flächendeckend
Der saarländische Landtag hat das Inklusionsgesetz einstimmig verabschiedet. Demnach werden vom kommenden Schuljahr an Menschen mit und ohne Behinderung gemeinsam unterrichtet.
Das neue Inklusionsgesetz wird zuerst an Grundschulen umgesetzt, ab 2016 folgen die weiterführenden Schulen. Dabei dürfen die Eltern von Kindern mit Behinderungen selbst entscheiden, ob sie ihr Kind auf eine Förder- oder eine reguläre Schule schicken. Sitzenbleiben gibt es in Zukunft erst ab der dritten Klasse.
Die CDU-Landtagsabgeordnete Gisela Rink bezweifelt allerdings, dass es möglich sein wird, alle Kinder mit Behinderung an einer Regelschule unterrichten zu können. Zudem sei fraglich, ob Barrierefreiheit an allen Schulen möglich sei.
Kleinere Klassen gefordert
Die Opposition forderte mehr Förderkräfte, keine Stellenstreichungen bei Lehrern und kleinere Grundschulklassen. Im Saarland gehen schon jetzt 60 Prozent aller Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf in eine reguläre Grundschule.