Noch keine Entscheidungen bei Härtefallkommission

Noch keine Entscheidungen bei Härtefallkommission

Sabine Wachs / Onlinefassung: Axel Wagner   23.07.2024 | 18:03 Uhr

Die saarländische Härtefallkommission hat sich in diesem Jahr bis jetzt mit zwei Fällen von ausreisepflichtigen Asylbewerbern beschäftigt. Betroffen sind eine libanesische Familie und eine Georgierin. Entscheidungen sind bisher nicht gefallen.

Seit 2004 gibt es beim Innenministerium des Saarlandes die saarländische Härtefallkommission für Asylbewerber. Acht Mitglieder gehören ihr an, darunter Vertreter beider großer Kirchen im Land, des Land- und des Landkreistages, des saarländischen Städte- und Gemeindetages und des saarländischen Integrationsrates.

Das Gremium kann ausreisepflichtigen Ausländern unter bestimmten Voraussetzungen zu einem Bleiberecht verhelfen. Die Kommission prüft entsprechende Ersuchen und gibt eine Empfehlung an das Innenministerium ab. Die Entscheidung über das Bleiberecht aber obliegt allein dem Innenminister.

Eltern und Kind gesellschaftlich eingebunden

Bis jetzt hat sich die Härtefallkommission in diesem Jahr mit zwei Fällen von ausreisepflichtigen Asylbewerbern befasst. Betroffen seien eine dreiköpfige libanesische Familie und eine Georgierin, teilte die Kommission auf SR-Anfrage mit.

Im Fall der libanesischen Familie warte man noch darauf, dass alle Unterlagen vorliegen. Sie ist seit 2021 in Deutschland, ihr Asylantrag wurde abgelehnt. Allerdings, heißt es bei der Kommission, hätten beide Elternteile erklärt, Sprachzertifikate vorlegen zu können.

Zudem seien sie ehrenamtlich engagiert und hätten berufliche Ziele. Das Kind der Familie besucht die Schule im Saarland und ist in einem Sportverein aktiv.

Zwei Altfälle

Den Fall der Georgierin wird die Härtefallkommission nicht weiterverfolgen, da die Frau derzeit „nicht vollziehbar ausreisepflichtig“ ist. Im Amtsdeutsch ist damit gemeint, dass sie einen Antrag auf Aufenthaltsgenehmigung gestellt hat, der aber noch geprüft wird. Die Frau hat derzeit eine sogenannte „Fiktionsbescheinigung“, ein vorläufiges Aufenthaltsrecht, bei dem sie jedoch nicht arbeiten darf.

Aus dem vergangenen Jahr hatte die Härtefallkommission noch zwei Fälle übernommen – den eines russischen Staatsbürgers, der mittlerweile einen Asylantrag gestellt hat und den einer türkischen Familie. In letzterem Fall geht die Kommission davon aus, dass die Familie noch eine Aufenthaltsgenehmigung durch die Ausländerbehörde erhalten wird.

Da in diesem Jahr noch kein Fall entscheidungsreif ist, hat die Härtefallkommission auch noch nicht getagt. Vergangenes Jahr hatte sie sich mit insgesamt neun Fällen beschäftigt, von denen fünf noch aus 2022 stammten.

Über dieses Thema haben auch die SR info Nachrichten im Radio vom 23.07.2024 berichtet.


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