Fast jede fünfte Saar-Kommune erhöhte Grundsteuer-Hebesatz

2022 haben im Saarland besonders viele Kommunen den Hebesatz zur Grundsteuer B angehoben. Nur in Nordrhein-Westfalen waren es mehr Städte und Gemeinden. Auch bei den durchschnittlichen Hebesätzen liegt das Saarland im oberen Bereich.

19 Prozent und damit fast jede fünfte Kommune im Saarland hat im vergangenen Jahr den Grundsteuer-Hebesatz erhöht. Das geht aus einer Analyse der Beratungsgesellschaft Ernst & Young (EY) hervor.

Bundesweiter Trend

Der Anteil an Kommunen, in denen es Erhöhungen gab, war damit nur in Nordrhein-Westfalen mit 26 Prozent noch höher. 2021 hatte noch das Saarland mit 17 Prozent Erhöhungen vorne gelegen.

"Es hapert vor allem beim Registrierungsprozess bei Älteren"

Auch bundesweit zeigt der Trend nach oben: Insgesamt 12,5 Prozent der Kommunen verlangen seit 2022 einen höheren Hebesatz. So viele waren es zuletzt 2017 gewesen. Lediglich 0,6 Prozent der Kommunen haben hingegen den Hebesatz gesenkt.

"Die schlechte Finanzsituation vieler Kommunen erfordert häufig eine Anhebung der Hebesätze, was zu einer Mehrbelastung der Bürger führt. Die Kommunen ächzen – so wie die Bürgerinnen und Bürger auch – unter Kostensteigerungen, die sie weitergeben müssen", sagt Heinrich Fleischer von EY.

Fast jede fünfte Saar-Kommune erhöhte Grundsteuer-Hebesatz

Saarland belegt Platz drei bei durchschnittlichen Hebesätzen

Auch beim durchschnittlichen Hebesatz ist das Saarland vorne mit dabei. Im bundesweiten Vergleich landete es mit 446 Prozent auf Rang drei. Spitzenreiter ist auch hier Nordrhein-Westfalen mit 565 Prozent, gefolgt von Hessen (495 Prozent).

Am höchsten fiel der Grundsteuer-Hebesatz im Saarland nach Angaben der Deutschen Presseagentur mit 680 Prozent in Gersheim aus. In Perl, St. Wendel und Wallerfangen lag er mit 350 Prozent am niedrigsten.

Inzwischen liegen nach der Analyse 79 Prozent aller Kommunen bundesweit bei einem Hebesatz von 350 oder mehr – im Schnitt waren es im vergangenen Jahr 391 Prozent, fünf Prozentpunkte höher als 2021.

Hebesatz entscheidend für Berechnung der Grundsteuer

Die Grundsteuer B wird auf bebaute und unbebaute gewerbliche und private Grundstücke erhoben. Wie hoch der Hebesatz für die Grundsteuer ausfällt, wird von den Städten und Gemeinden selbst festgelegt. Der Hebesatz ist neben dem Grundstückswert entscheidend für die Berechnung der Grundsteuer.

2018 hatte das Bundesverfassungsgericht die bestehende Regelung zur Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt. Die Grundsteuer wurde deshalb reformiert. Die neuen Regeln sollen ab Januar 2025 gelten.

Dafür müssen zuvor bundesweit Grundstücke neu bewertet werden. Im Saarland sind es rund 580.000 Stück. Bis Ende Januar mussten Bürgerinnen und Bürger deshalb Grundsteuererklärungen abgeben. Zuletzt hatten im Saarland noch 64.000 gefehlt.

Über dieses Thema hat auch die SR 3-Rundschau am 07.08.2023 berichtet.

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