Auszubildender im Installateur- und Heizungsbauerhandwerk an einer Übungswand mit einer Rohrzange. (Foto: picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild | Sebastian Kahner)

Fairer-Lohn-Gesetz gilt jetzt für mehr Branchen

Sven Berzellis   03.07.2024 | 15:50 Uhr

Zum Juli ist das "Fairer-Lohn-Gesetz" im Saarland erweitert worden. Die Regelung soll jetzt in drei weiteren Branchen für bessere Arbeitsbedingungen sorgen. Und gleichzeitig Lohndumping verhindern. Seit 2022 gibt es das Gesetz und wird seitdem regelmäßig um Branchen erweitert.

Das "Fairer-Lohn-Gesetz" gilt jetzt auch für das Wach- und Sicherheitsgewerbe, das Sanitär- und Heizungshandwerk und Möbellogistische Dienstleistungen.

Wenn Unternehmen dieser Branchen öffentliche Aufträge annehmen, werden die Beschäftigten nach den Regelungen der jüngsten Tarifverhandlungen bezahlt. Das heißt: Das Gehalt liegt über dem gesetzlichen Mindestlohn.

Saarlands Arbeitsminister Magnus Jung (SPD) sagt, man wolle sicherstellen, dass höhere Tariflöhne und bessere Arbeitsbedingungen den Beschäftigten umgehend zugutekommen, sobald sie mit öffentlichen Aufträgen betraut sind. Das klappt aber nicht immer. Ende letzten Jahren hatte das Ministerium nach eigenen Angaben rund 20 Verstöße festgestellt. Die Arbeitskammer lobt die Ausweitung des Fairer-Lohn-Gesetzes auf weitere Branchen ausdrücklich.

Über dieses Thema haben auch die SR info-Nachrichten im Radio am 03.07.2024 berichtet.


Mehr zum Lohn-Gesetz:

Zwei-Jahres-Bilanz
Bisher 20 Verstöße gegen das Fairer-Lohn-Gesetz
Seit zwei Jahren dürfen öffentliche Aufträge im Saarland nur noch an Unternehmen vergeben werden, die ihren Beschäftigten einen fairen Lohn zahlen. Doch nicht alle halten sich daran. Bislang sind im Saarland 20 Verstöße gegen das Tariftreue- und Fairer-Lohn-Gesetz festgestellt worden.

Gehaltsentwicklung im Vergleich
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Saarländische Arbeitnehmer verdienen im Durchschnitt deutlich weniger Geld als Arbeitnehmer in anderen Bundesländern. Das zeigen aktuelle Zahlen der Arbeitskammer. Hier gibt es rund 14 Prozent weniger Gehalt als im westdeutschen Durchschnitt.

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Der Landtag hat mit den Stimmen der Koalition, der Linksfraktion und der Fraktion Saar-Linke das so genannte „Fairer-Lohn-Gesetz“ verabschiedet. Damit müssen Unternehmen, die im Saarland öffentliche Aufträge annehmen, in Zukunft ihre Mitarbeiter zu den branchenüblichen Tariflöhnen bezahlen.


04.07.2024, 08:40 Uhr

Hinweis der Redaktion: In einer früheren Fassung des Artikels hieß es, dass die Arbeitskammer des Saarlandes das Gesetz kritisiert. Sie fordere mehr Transparenz und mehr Personal der zuständigen Prüfbehörde.
Die Arbeitskammer des Saarlandes hat dem SR in der Zwischenzeit mitgeteilt, dass versehentlich ein veraltetes Statement geschickt worden sei.

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