Gericht erklärt Wahl der Frauenbeauftragten der Polizei für ungültig

Mehrere Polizeibeamtinnen hatten gegen die Wahl der Frauenbeauftragten im Landespolizeipräsidium vor drei Jahren geklagt - und jetzt Recht bekommen. Das Verwaltungsgericht des Saarlandes befand, dass die Gewerkschaft der Polizei unzulässig für die eigene Kandidatin geworben hatte.

Mehrere Klägerinnen hatten die Wahl der Frauenbeauftragten der Polizei angefochten. Sie warfen der Gewerkschaft der Polizei (GdP) vor, rechtswidrig Werbung für die Kandidatin Julia Schweitzer gemacht zu haben.

Das Gericht folgte dieser Argumentation und erklärte die Wahl der Frauenbeauftragten vom Mai 2021 für ungültig. Es begründet seine Entscheidung damit, dass ein Verstoß gegen wesentliche Wahlvorschriften vorliege.

Bewerbung eigener Kandidatin nicht erlaubt

Im Gegensatz zur Wahl des Personalrates sei die Wahl der Frauenbeauftragten persönlichkeitsbezogen. Daher sei es einer Gewerkschaft nicht nur untersagt, eine bestimmte Kandidatin zur Wahl vorzuschlagen. Die Persönlichkeitsbezogenheit der Wahlen verbiete es auch, eine bestimmte Kandidatin gerade in ihrer Eigenschaft als Mitglied einer Gewerkschaft zur Durchsetzung gewerkschaftlicher Ziele zu bewerben.

Die GdP hatte in einem Facebook-Post für Julia Schweitzer geworben. Auch sei die eigene Wahlwerbung der gewählten Kandidatin mit gewerkschaftlicher Werbung verknüpft gewesen, so das Gericht.

Laut Gericht könne "nicht ausgeschlossen werden, dass die unzulässige Wahlwerbung Einfluss auf das Ergebnis bei der Wahl der Frauenbeauftragten gehabt habe".

Über dieses Thema hat auch die SR 3-Rundschau am 06.06.2024 berichtet.

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