Saarland strebt Poollösung bei Kosten für Hochrisikospiele an

Saarland strebt Poollösung bei Kosten für Hochrisikospiele an

  14.01.2025 | 13:51 Uhr

Bundesländer dürfen der Deutschen Fußballliga die Mehrkosten für Polizeieinsätze bei Hochrisikospielen in Rechnung stellen. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Laut Saar-Innenminister Jost soll jetzt geprüft werden, inwieweit das Urteil im Saarland anwendbar ist.

Schon seit vielen Jahren stellt sich die Frage, warum die Kosten für Großeinsätze der Polizei etwa bei sogenannten Risikospielen rein aus Steuermitteln bezahlt werden. Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes könnte nun Signalwirkung haben.

Denn das Gericht entschied am Dienstag, dass Bundesländer der Deutschen Fußball Liga (DFL) die Mehrkosten für Polizeieinsätze bei Hochrisikospielen in Rechnung stellen dürfen.

Video [aktueller bericht, 14.01.2025, Länge: 3:00 Min.]
Saarland strebt Poollösung bei Kosten für Hochrisikospiele an

Eine Lösung für alle

Der saarländische Innen- und Sportminister Reinhold Jost (SPD) begrüßte im Gespräch mit dem SR die Entscheidung. Dadurch sei Rechtssicherheit entstanden. "Wir prüfen das Urteil jetzt mit Blick auf die Anwendbarkeit für das Saarland", so Jost. Der Bedarf sei da.

Das Saarland werde sich dabei auch mit anderen Bundesländern und dem Bund abstimmen. "Unser Interesse ist eine einheitliche Lösung für alle." Es könne nicht sein, dass die Mehrbelastung wie selbstverständlich auf die Allgemeinheit abgewälzt werde, während die Veranstalter und die Ligen Gewinne einstreichen würden.

Hochrisikospiele: Polizeigewerkschaft fordert gesetzliche Regelung zur Kostenbeteiligung
Audio [SR 3, Anne Hilt, 14.01.2025, Länge: 00:53 Min.]
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"Beiden Seiten gerecht werden"

Jost sprach sich deshalb für eine Poollösung aus. Die DFL soll einen bestimmten Betrag einzahlen, der dann genutzt werden könnte. Damit sollten arme und weniger starke Vereine genauso in die Verantwortung genommen werden wie reiche Vereine – ohne aber sie zu überlasten.

"Geld ist offensichtlich im System genug da und es geht jetzt darum, dass es so verteilt wird, dass am Ende nicht die zusätzlichen Sicherheitskosten – wohlgemerkt bei Hochrisikospielen – selbstverständlich der Allgemeinheit aufgedrückt werden, sondern dass man einen Teil dessen auch in Aufrechnung bringt mit denen, die damit Geld verdienen." Man versuche jetzt eine Regelung auf den Weg zu bringen, die beiden Seiten gerecht werde.

Hochrisikospiele: Sportminister Jost möchte DFL an Kosten beteiligen
Audio [SR 3, Interview: Simin Sadeghi / Reinhold Jost, 14.01.2025, Länge: 05:58 Min.]
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CDU und Polizeigewerkschaften fordern im Saarland Kostenbeteiligung

Auch die CDU-Fraktion im Saarland und die Polizeigewerkschaften fordern nun, dass die Kosten anders verteilt werden.

"Ich habe immer gesagt: Spätestens wenn auch das Bundesverfassungsgericht die Gebührenpraxis bestätigt, wie sie das Land Bremen seit Jahren anwendet, sollte auch das Saarland die Kosten des Mehraufwandes für Hochrisikospiele im Profifußball erheben", sagte der CDU-Landtagsabgeordnete Raphael Schäfer.

Mit den Gebühreneinnahmen sollten mehr Polizistinnen und Polizisten eingestellt werden und die Polizei insgesamt besser bezahlt werden, so die CDU-Forderung.

Auch die Deutsche Polizeigewerkschaft im Saarland fordert nach dem Urteil Konsequenzen. Das Saarland müsse umgehend die Erhebung "von Polizeikosten für die Nutznießer beim Fußball" ermöglichen.

"Die saarländische Landesregierung und der saarländische Landtag haben jetzt keine Gründe mehr, die Schaffung einer entsprechenden Gesetzesgrundlage weiter zu verzögern. Einerseits notwendige Investitionen in der Polizei nicht umzusetzen, weil kein Geld da sei und andererseits positive Entwicklungen auf der Einnahmenseite zu verhindern, passt nicht zusammen", so der Landesvorsitzende Markus Sehn.

Die Gewerkschaft der Polizei im Saarland (GdP) sprach von einem "wegweisenden Urteil". "Als GdP haben wir schon mehrfach unsere „Rechnung“ in der Sache dargestellt: Wenn nun die Vereine die Kosten für die Polizeieinsätze mittragen müssen, haben sie auch ein wesentlich größeres Interesse an friedlichen „Fans“ und einem störungsfreien Spielverlauf ohne Pyrotechnik und Gewalt."

Die Länder müssten sich nun über das Verfahren abstimmen, im Saarland müsse eine entsprechende Gebührenregelung geschaffen werden. "Hier werden in der Folge noch einige Detailfragen zu klären sein."

Bundesverfassungsgericht gibt Bremen recht

Die DFL war am Dienstag mit einer Verfassungsbeschwerde gegen eine Kostenreglung aus Bremen gescheitert, wie der Erste Senat in Karlsruhe verkündete.

Es geht um Spiele, bei denen besonders heftige Fankrawalle in der Stadt erwartet werden. Bremen entschied schon 2014, dass sich die Veranstalter von Profi-Fußballspielen an den Mehrkosten beteiligen müssen, die bei Hochrisiko-Begegnungen für den erhöhten Polizeieinsatz entstehen.

Die erste Rechnung wurde 2015 gestellt. Die DFL zog dagegen vor Gericht, hatte aber schon vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig keinen Erfolg. Nun scheiterte auch die letzte Möglichkeit, die Verfassungsbeschwerde.

Die Bremer Regelung sei mit dem Grundgesetz vereinbar, erklärte das Verfassungsgericht. "Die Verfassung kennt keinen allgemeinen Grundsatz, nach dem die polizeiliche Gefahrenvorsorge durchgängig kostenfrei zur Verfügung gestellt und ausschließlich aus dem Steueraufkommen finanziert werden müsste", sagte Gerichtspräsident Stephan Harbarth.

Über dieses Thema haben auch die SR info-Nachrichten im Radio am 14.01.2025 berichtet.


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