Reiseanbieter FTI insolvent - was heißt das für betroffene Saarländer?

Auch im Saarland sind Reisende von der Insolvenz des Reiseanbieters FTI Touristik GmbH betroffen. Was heißt das jetzt für sie und wo bekommen sie Infos?

Europas drittgrößter Reiseanbieter FTI hat Insolvenz angemeldet. Das hat direkte Folgen für viele Urlauberinnen und Urlauber - auch aus dem Saarland: Bereits ab Dienstag sollen Reisen abgesagt oder nur noch teilweise durchgeführt werden können.

Von der Insolvenz betroffen sind Reisen und Leistungen von der Marke FTI in Deutschland, Österreich und den Niederlanden, von 5vorFlug, Big xtra GmbH sowie die Mietfahrzeugmarken DriveFTI und Cars and Camper. Doch was heißt das konkret für bereits gebuchte Urlaube oder schon angetretene Reisen?

Saarländische Reisende reagieren auf FTI- Insolvenz

Die Themen im Überblick:

Was ist mit Reisenden, die schon unterwegs sind?

Zunächst einmal heißt das für Betroffene nichts Gutes: Alle Reisen und Leistungen der FTI-Marken, die von der Insolvenz betroffen sind, sind storniert. Das heißt, dass Reisen schon ab Dienstag nicht mehr angetreten werden können. Urlauberinnen und Urlauber, die schon unterwegs sind, müssen damit rechnen, ihre Reise nicht beenden zu können. Dann werde ein Rücktransport zum Abflugort organisiert.

Allgemein gilt dabei aber: Wer eine Pauschalreise bereits angetreten oder gebucht hat, ist über den Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF) abgesichert. Der Schutz war 2019 nach der Thomas-Cook-Pleite vom Gesetzgeber eingeführt worden.

Für Betroffene hat auch das Auswärtige Amt bereits seine Unterstützung angekündigt. Zusammen mit dem Deutschen Reiseverband (DRV) und dem Deutschen Reisesicherungsfonds soll es Reisenden erleichtert werden, die Heimreise anzutreten. Der Reiseversicherungsfonds soll außerdem verhindern, dass gestrandete Urlauberinnen und Urlauber ihre Hotels verlassen müssen oder auf Flughäfen festsitzen.

Was ist mit Pauschalreisen, die gebucht aber noch nicht angetreten sind?

Wer eine Pauschalreise gebucht, aber noch nicht angetreten hat, hat gute Chancen auf eine Erstattung. Dafür soll ebenfalls der Deutsche Reisesicherungsfonds sorgen.

Der DRSF hat bereits auf der Internetseite angekündigt, betroffene Kundinnen und Kunden zu kontaktieren.

Was ist mit Reisenden, die Einzelleistungen gebucht haben?

Wer keine Pauschalreise, sondern Einzelleistungen wie Flüge, Mietwagen oder Hotelübernachtungen bei FTI gebucht hat, ist nicht über den Absicherungsfonds geschützt. Erstattungen können nach FTI-Angaben erst in den nächsten Tagen und Wochen organisiert werden.

Welche Auswirkungen gibt es am Saarbrücker Flughafen?

Die Insolvenz des Reiseveranstalters FTI hat möglicherweise auch Auswirkungen auf den Flugverkehr in Saarbrücken. Da nicht bekannt sei, über welchen Reiseveranstalter Passagiere buchen, kann der Flughafen derzeit nicht sagen, ob und wie sich die Insolvenz auf die Passagierzahlen auswirken könnte. FTI ist am Flughafen Saarbücken einer von knapp 40 Reiseveranstaltern, die Plätze in Airlines buchen.

Wo bekommen Betroffene weitere Auskünfte?

FTI hat eine Telefonhotline eingerichtet, um Fragen von betroffen Kundinnen und Kunden zu beantworten. Erreichbar ist die kostenlose Hotline unter der Nummer 089/710 45 14 98.

Außerdem gibt es auf der Internetseite der FTI-Group Antworten zu den wichtigsten Fragen: https://www.fti-group.com/de/insolvenz

Der Konzern FTI Touristik mit Sitz in München ist der drittgrößte Reiseanbieter in Europa. Der Konzern begründet den Schritt zum Insolvenzantrag mit zu niedrigen Buchungszahlen.

Über dieses Thema haben auch die SR info-Nachrichten im Radio am 03.06.2024 berichtet.

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