Kaum inklusive Ferienangebote für Kinder im Saarland
Viele Kinder haben in den gerade zu Ende gegangenen Herbstferien Betreuungsangebote genutzt. Für Kinder mit Behinderungen und speziellem Förderbedarf aber gibt es im Saarland nur wenige Angebote. Das soll sich erst 2028 ändern. Das Sozialministerium sieht bis dahin offenbar keinen Handlungsbedarf.
In der inklusiven Herbstferien-Betreuung von „Miteinander Leben Lernen“ (MLL) in Saarbrücken konnten Eltern ihre Kinder unter anderem für einen Humor-Workshop anmelden. Mitgemacht haben am Ende acht Kinder und Jugendliche im Alter zwischen acht und 18 Jahren – viele mit einer Behinderung, einige ohne.
Im vergangenen Jahr hat die gemeinnützige Einrichtung erstmals ein eigenes Ferienangebot ins Leben gerufen, aufgrund der hohen Nachfrage. Denn: „Die Förderschulen bieten ja in den meisten Fällen kein eigenes Ferienprogramm an“, erklärt Sylvia Trittschack von MLL. „Und die Kinder mit Unterstützungsbedarf brauchen aber ja auch eine Betreuung in den Ferien.“ Das könne der Verein mit diesem Programm bieten.
Nur zwei Förderschulen mit Ferienbetreuung
In einer Art Modellprojekt bieten derzeit nur zwei der insgesamt 40 Förderschulen im Saarland eine Nachmittags- und Ferienbetreuung an. Bei den restlichen müssen die Eltern für die schulfreie Zeit selbst eine Betreuung organisieren.
Dringenden Handlungsbedarf sieht das zuständige Bildungsministerium aber offenbar nicht, verweist stattdessen auf den ab 2026 geltenden Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung. Dieser „besteht grundsätzlich für alle Kinder im Grundschulalter, unabhängig davon, ob sie eine Grund- oder Förderschule besuchen“.
Den akut betroffenen Eltern hilft das nicht. Auch „Miteinander Leben Lernen“ sieht dringenden Handlungsbedarf. „Wir bieten ja auch Ferienfahrten an“, sagt Sylvia Trittschack. „Wir hatten auch letztes Jahr über 100 Anmeldungen für unsere Fahrten.“ Für nächstes Jahr sei eine zusätzliche Fahrt geplant, „weil der Bedarf einfach da ist.“
Reform wird erst 2028 umgesetzt
Hoffnungen setzt man in die bevorstehende Reform des 8. Sozialgesetzbuchs, die die Kinder- und Jugendhilfe neu regeln soll. Zentrales Ziel ist die gleichberechtigte Teilhabe aller Kinder und Jugendlichen mit und ohne Behinderung.
Das saarländische Sozialministerium stellt im Zuge dieser Reform Verbesserungen in Aussicht: „Aus diesem Grund erscheint es sehr wahrscheinlich und sogar notwendig, dass die Jugendhilfeträger in ihrer neuen Gesamtzuständigkeit eine inklusive Jugendhilfe aufbauen werden, die unter anderem auch die Betreuungssituation für Kinder mit Behinderung in den Ferien mitumfassen.“
Doch diese Reform wird erst 2028 umgesetzt – noch mehr als drei Jahre also, in denen bei der Nachmittags- und Ferienbetreuung für Kinder mit Behinderung wohl weiter kreative Lösungen gefragt sind.
Über dieses Thema hat auch der aktuelle bericht vom 22.10.2024 berichtet.