Erste Grubenwasser-Klagen im Saarland abgewiesen

Die ersten Klagen zum geplanten Grubenwasseranstieg sind abgewiesen worden. Geklagt hatten die Stadt und Stadtwerke Saarlouis, die Gemeinde Merchweiler und der Verein ProH2O.

Vor zwei Jahren wurde offiziell der Grubenwasseranstieg beschlossen. Damit soll die RAG das Grubenwasser in ehemaligen Bergwerken bis auf minus 320 Meter ansteigen lassen dürfen.

Damit war die RAG ihrem Ziel nähergekommen, die Pumpen unter Tage abzustellen und die Kosten für die Wasserhaltung zu reduzieren. Für das Abpumpen des Wassers aus den Saar-Gruben wendet sie jährlich 20 bis 30 Millionen Euro auf.

Erste Klagen gegen Grubenflutung abgewiesen

Das Oberverwaltungsgericht in Saarlouis hat nach SR-Informationen jetzt die ersten drei Klagen gegen die umstrittene Grubenflutung im Saarland abgewiesen. Eine Revision wurde in allen drei Verfahren nicht zugelassen. Unabhängig davon bleibt eine sogenannte Nichtzulassungs-Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig möglich.

Der Anwalt der Stadt Saarlouis, Rolf Friedrichs, spricht von einer Enttäuschung. Die Stadt wird nach der Urteilsbegründung entscheiden, ob sie dagegen vorgeht. Auch Armin König, Sprecher des Vereins ProH2O, ist unzufrieden. Natur und Umwelt hätten keine Lobby an der Saar, der Bergbau sei immer noch eine Macht, so König gegenüber dem SR.

Freude hingegen auf der anderen Seite: Der Leiter des Oberbergamts, Rainer Heckelmann, sagte dem SR, er freue sich über das Urteil und sei optimistisch gewesen, dass es so ausgehen werde.

Weitere Klagen gegen Grubenwasseranstieg stehen aus

Die Urteilsbegründung liegt noch nicht vor. Sie wird aber in den kommenden Tagen erwartet. Dann wird auch klarer, wie es mit den acht noch ausstehenden Klagen weitergehen könnte.

Die Gegner der Teilflutung fürchten unter anderem Gefahren für das Trinkwasser und Erschütterungen durch die Grubenflutung.

Über dieses Thema haben auch die SR-Hörfunknachrichten am 04.07.2023 berichtet.

Rückblick:

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