Ehrenamtliche Mitglieder von Hilfsorganisationen können sich künftig einfacher von der Arbeit freistellen lassen. Der saarländische Landtag hat einstimmig ein entsprechendes Gesetz in zweiter Lesung beschlossen.
Bisher war eine Freistellung von ehrenamtlich tätigen Helfern von der Arbeit bei Weiterzahlung des Arbeitsentgeltes nur bei Katastrophen oder größeren Unglücksfällen möglich.
Freistellung auch für die Aus- und Fortbildung
Der Landtag hat das Katastrophenschutzgesetz nun so geändert, dass eine Freistellung auch bei sogenannten „außergewöhnlichen Einsatzlagen“ möglich ist – dazu gehören zum Beispiel die Flüchtlingskrise und die Corona-Pandemie. Die Regelung gilt auch für die Freistellung für die Aus- und Fortbildung von ehrenamtlichen Helfern.