Ex-Frauenbeauftragte der Polizei ficht Wahl der Frauenbeauftragten an

Die Wahl der Frauenbeauftragten der saarländischen Polizei war umstritten. Es ging um den Vorwurf, dass rechtswidrige Werbung für die Kandidatin gemacht wurde. Jetzt wird der Fall vor dem Verwaltungsgericht Saarlouis verhandelt.

Am Verwaltungsgericht in Saarlouis hat am Montag die Verhandlung um die Wahl der Frauenbeauftragten der saarländischen Polizei begonnen. Mehrere Klägerinnen hatten die Wahl angefochten. Sie werfen der Gewerkschaft der Polizei (GdP) vor, rechtswidrig Werbung für die Kandidatin Julia Schweitzer gemacht zu haben.

Liegt verbotene Werbung vor?

Im Kern geht es bei der Verhandlung um die Frage, ob die GdP mit ihrer Werbung für Julia Schweitzer gewerkschaftspolitische Interessen verfolgt hat. Dann wäre diese nämlich definitiv rechtswidrig, denn die Frauenbeauftragte soll partei- und gewerkschaftsunabhängig sein.

Um verbotene Werbung könnte es sich laut dem Gericht zum Beispiel bei einem Facebook-Post handeln. Darin hatte die GdP mit dem Slogan "Eine für uns" für Schweitzer geworben. Das hätte nach Ansicht des Gerichts von Wählerinnen so verstanden werden können, dass Julia Schweitzer die Interessen der Polizeigewerkschaft vertritt.

Innenministerium sieht kein Problem

Das beklagte Innenministerium sieht dagegen nicht, dass die Gewerkschaft damit ihr Programm nach vorne gestellt hat. Sie habe einfach nur die Stärken einer Kandidatin hervorgehoben.

Eine Tendenz, für welche Auslegung sich das Gericht entscheiden wird, war noch nicht erkennbar. Eine Entscheidung könnte noch in dieser Woche fallen.

Über dieses Thema hat auch die SR 3-Rundschau am 03.06.2024 berichtet.

Mehr zur Polizei im Saarland:

WOLLEN SIE SR.DE WIRKLICH VERLASSEN?

Viele Soziale Netzwerke wie Facebook oder Youtube erfüllen nicht die hohen Datenschutz-Standards des SR. Deshalb sollten Sie bei diesen Anbietern besonders auf Ihre persönlichen Daten achten.

Unser Tipp: Nur das posten und angeben, was Sie theoretisch jedem Internetnutzer zeigen würden. Außerdem sollten Sie die voreingestellten Datenschutzeinstellungen der jeweiligen Anbieter überprüfen.

WOLLEN SIE SR.DE WIRKLICH VERLASSEN?

Viele Soziale Netzwerke wie Facebook oder Youtube erfüllen nicht die hohen Datenschutz-Standards des SR. Deshalb sollten Sie bei diesen Anbietern besonders auf Ihre persönlichen Daten achten.

Unser Tipp: Nur das posten und angeben, was Sie theoretisch jedem Internetnutzer zeigen würden. Außerdem sollten Sie die voreingestellten Datenschutzeinstellungen der jeweiligen Anbieter überprüfen.