Die Oppositionsparteien werfen Oberbürgermeister Rüdiger Schneidewind (SPD) nicht nur vor, eigenmächtig gehandelt zu haben, sondern auch, dass er wenigstens den Stadtrat hätte umgehend informieren müssen. Das gelte selbst dann, wenn er einen Dringlichkeitsparagraphen als Rechtfertigung heranziehe. Der Oberbürgermeister habe aber, während die Detektei schon auf seinen Auftrag hin arbeitete, mindestens zwei Ratssitzungen geleitet ohne die Ratsmitglieder zu informieren. Das sei eindeutig ein Verstoß.
Außerdem hatte der Oberbürgermeister einen Anwalt eingeschaltet, um einen ausstehenden Teil der Detekteikosten nicht zahlen zu müssen. Auch das sei über den Kopf des Rates hinweg entschieden worden. Diese Anwaltskosten sind in den 330.000 Euro noch gar nicht eingerechnet. Wie viel da noch auf die Stadt zukommt, konnte Schneidewind nicht beziffern. Ob er überhaupt im Alleingang die Detektei hätte beauftragen dürfen, prüft derzeit die Kommunalaufsicht.