135 Geduldete im Saarland haben Chance auf dauerhafte Aufenthaltserlaubnis

Ausländer, die jahrelang ohne gesicherten Status in Deutschland leben, bekommen seit dem 31. Dezember 2022 mit dem sogenannten Chancen-Aufenthaltsrecht eine Perspektive – dieses ermöglicht ihnen nach 18 Monaten und unter bestimmten Voraussetzungen eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis. Im Saarland haben 135 Menschen diese Chance erhalten.

Über das vor gut einem Jahr eingeführte Chancen-Aufenthaltsrecht haben inzwischen knapp 54.000 Menschen eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, die ihnen einen Weg hin zu einem langfristigen Bleiberecht eröffnet. Das zeigen die Ergebnisse einer bundesweiten Umfrage des Mediendienstes Integration (MDI).

Im Saarland waren es demnach 135 Menschen. Dem stehen sieben abgelehnte Anträge gegenüber.

Das Gesetz zum Chancen-Aufenthaltsrecht ist am 31. Dezember 2022 in Kraft getreten. Es betrifft Menschen, die sich zum Stichtag 31. Oktober 2022 mindestens fünf Jahre geduldet, gestattet oder mit einer Aufenthaltserlaubnis in Deutschland aufgehalten haben. Sie können gemeinsam mit ihren Angehörigen für 18 Monate eine Art Aufenthaltserlaubnis auf Probe erhalten.

Dafür müssen sie sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung bekennen und dürfen nicht wegen einer vorsätzlichen Straftat verurteilt sein. Zudem dürfen sie nicht wiederholt vorsätzlich falsche Angaben gemacht oder über Ihre Identität oder Staatsangehörigkeit getäuscht haben.

Dauerhaftes Bleiberecht nach 18 Monaten – unter bestimmten Voraussetzungen

Am Ende der 18 Monate sollen diejenigen ein dauerhaftes Bleiberecht bekommen, die durch eine Beschäftigung überwiegend selbst für ihren Lebensunterhalt aufkommen, ausreichende Deutschkenntnisse (A2-Niveau) und eine geklärte Identität vorweisen können. Wer diese Voraussetzungen nicht erfüllt, fällt wieder in die Duldung zurück.

Duldung bedeutet, dass Ausreisepflichtige vorübergehend in Deutschland bleiben dürfen, weil sie nicht abgeschoben werden können. Das liegt meist daran, dass sie keine Ausweisdokumente nachweisen können oder eine Krankheit haben, die im Herkunftsland nicht behandelt werden kann.

Eine Duldung ist immer befristet. Nach Angaben des MDI leben aktuell 565 Menschen im Saarland, die schon länger als fünf Jahre geduldet werden.

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