Cannabis-Clubs können auch im Saarland Antrag stellen

Die saarländische Landesregierung hat die Zuständigkeiten für die Kontrollen von Cannabis-Anbauvereinen geklärt. Die waren lange unklar. Nun wurde eine entsprechende Rechtsverordnung verabschiedet. Die sieht auch eine Mindest-Einwohnerzahl für die Gründung vor.

Seit heute können Anbau-Vereine, sogenannte Cannabis-Clubs, einen Antrag auf Genehmigung stellen. Sie können bis zu 50 Gramm pro Monat an ihre Mitglieder abgeben. Zulässig ist laut der neuen Rechtsverordnung, die jetzt von der Landesregierung festgelegt wurde, in jeder Kommune ein Anbau-Verein pro 6000 Einwohner.

Ministerium prüft Konzepte

Die Erlaubnis erteilt dann das Verbraucherschutzministerium. Das prüft auch das einzureichende Gesundheits- und Jugendschutzkonzept. Auch in der Folge bleibt das Verbraucherschutzministerium für einen Großteil der Kontrollen der Vereine zuständig.

So werden unter anderem die Qualität des angebauten Cannabis, die kontrollierte Weitergabe, aber auch die Sicherung und der Transport überprüft und bei Verstößen Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet.

Auch Gesundheitsministerium zuständig

Geht es um Jugend- und Gesundheitsschutz oder Suchtprävention bei Anbauvereinen, ist allerdings wiederum das Gesundministerium zu stätig. Das kümmert sich auch allgemein um Ordnungswidrigkeiten bei Besitz und Konsum.

Eingegangen ist laut Verbraucherschutzministerium bislang noch kein Antrag.

Über dieses Thema haben auch die SR info Nachrichten im Radio vom 01.07.2024 berichtet.

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