Beamte der Bundespolizei kontrollieren ein französisches Fahrzeug, das vom französischen Petite-Rosselle ins saarländische Großrosseln fahren will. (Foto: picture alliance/Oliver Dietze/dpa)

Coronabedingte Grenzschließung in Saarbrücken war rechtmäßig

  13.06.2024 | 15:21 Uhr

Die Grenzschließung zu Frankreich im Frühjahr 2020 wegen der Corona-Pandemie war rechtmäßig. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Donnerstag entschieden. Ein Franzose hatte zuvor dagegen geklagt, war aber in mehreren Instanzen gescheitert.

Es war im Mai 2020, als der klagende Franzose in einem deutschen Supermarkt einkaufen wollte. An einem Grenzübergang bei Saarbrücken verweigerten ihm Beamte der Bundespolizei jedoch die Einreise.

Nun hat auch das Bundesverwaltungsgericht entschieden: Die coronabedingte Einreiseverweigerung war rechtmäßig, weil es sich bei Covid-19 nach der maßgeblichen damaligen wissenschaftlichen Risikoeinschätzung der Weltgesundheitsorganisation um eine Krankheit mit epidemischem Potenzial gehandelt habe.

Eingriff war verhältnismäßig

Angesichts der sich daraus ergebenden Gefahr für die öffentliche Gesundheit sei die Einreiseverweigerung bezogen auf den Einreisezweck, nämlich den Einkauf, verhältnismäßig gewesen. "Darauf, ob von dem Kläger selbst eine Gesundheitsgefahr ausgegangen ist, kommt es im Hinblick auf das Ziel, das Infektionsgeschehen auch vorsorglich einzudämmen, bezogen auf den Zeitpunkt der Versagung der Einreise nicht an", so das Gericht in seiner Entscheidung.

Demnach ist der Kläger durch diese Maßnahme auch nicht aufgrund seiner Staatsangehörigkeit diskriminiert worden. Soweit die Klage die vorübergehende Schließung eines einzelnen Grenzübergangs betreffe, sei sie hingegen mangels Fortsetzungsfeststellungsinteresses unzulässig, weil es sich nur um einen geringfügigen Grundrechtseingriff gehandelt habe.

Klagen vor dem Verwaltungs- und Oberverwaltungsgericht

Der Mann war gegen das Einreiseverbot bereits vor dem Verwaltungsgericht und dem Oberverwaltungsgericht in Koblenz vorgegangen - allerdings ohne Erfolg. Während der Kläger damals anführte, dass von ihm ja keine Gesundheitsgefahr ausgehe, war das Gericht der Auffassung, dass die Einreise aus Gründen der öffentlichen Gesundheit durchaus habe verweigert werden dürfen.

Über dieses Thema haben auch die SR info-Nachrichten im Hörfunk am 13.06.2024 berichtet.


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