LSVS-Affäre: Bouillon vier Stunden vernommen
Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken hat am Montag Innenminister Bouillon zur Finanzaffäre beim Landessportverband vernommen. Über seine Aussagen will die Staatsanwaltschaft zurzeit aber keine Auskunft geben. Die Vernehmung habe rund vier Stunden gedauert.
Wegen der Feier zum 70. Geburtstag des Ministers besteht gegen LSVS-Präsidiumsmitglieder der Verdacht der Vorteilsgewährung. Sie hatten beschlossen, dass der Verband einen Teil der Kosten für die Feier im November vergangenen Jahres übernimmt. Dies hatte Bouillon nach eigenen Angaben abgelehnt. Er habe zudem die Organisatoren der Feier angewiesen, die Kosten für das Buffet auf maximal 20 Euro pro Person zu begrenzen.
Für das Fest mit bis zu 300 Gästen waren Bouillon 6500 Euro in Rechnung gestellt worden. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft haben nach SR-Informationen allerdings ergeben, dass ein weitaus teureres Essen aufgefahren wurde. In einer LSVS-internen Rechnung werden die Kosten auf insgesamt mehr als 13.000 Euro beziffert.
Verfahren wegen Vorteilsnahme droht
Die Rechnung war erst Anfang Februar erstellt worden. Sie wurde noch am gleichen Tag von Landtagsdirektor Zeyer im Auftrag Bouillons in bar bezahlt. Zeyer hatte gemeinsam mit Familienangehörigen Bouillons die Geburtstagsfeier organisiert.
Bouillon wurde als Zeuge und nicht als Beschuldigter vernommen. Sollte er von den wahren Kosten seiner Feier gewußt haben, könnte ihm ein Verfahren wegen Vorteilsannahme drohen. Als Innenminister ist er zugleich Rechtsaufsicht des LSVS.
Über dieses Thema wurde auch in den Hörfunknachrichten am 07.05.2018 berichtet.